Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmer-Grenze überschritten. Umstr nachzahlen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmer-Grenze überschritten. Umstr nachzahlen?

    Hallo Zusammen,

    ich habe Oktober 2013 ein Gewerbe gegründet dass ich neben meinem Studium führe (IT-Consulting, Software-Entwicklung).

    Nun habe ich eben die EÜR gemacht und festgestellt dass ich über der Grenze von 17.500,- liege mit einem Umsatz von 5.257,-.

    (5.257 / 3) * 12 = 21.027.99

    Bei Gründung hatte ich 4000,- für die 3 Monate in 2013 geschätzt. Wenn es weiterhin gut läuft werden in diesem Jahr die 17.500,- sicherlich überschritten.

    Meine Frage ist, wenn ich in 2014 nicht mehr von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch machen kann, muss ich für das Jahr 2013 Umsatzsteuer nachzahlen??

    Muss die Umsatzsteuer von 5.257,- gezahlt werden?

    #2
    AW: Kleinunternehmer-Grenze überschritten. Umstr nachzahlen?

    Nein:

    Für 2013 ist maßgebend, ob am Gründungstag für 2013 von einem hochgerechneten Umsatz von mehr als 17.500 € auszugehen war. Das war es nicht, da 4.000 € x 12/4 = 16.000 € darunter liegt. Was dann nachher tatsächlich herauskommt, ob 1.000 € oder 1.000.000.000 €, ist egal.

    Für 2014 ist maßgebend, ob der hochgerechnete tatsächliche Umsatz 2013 über 17.500 € lag ODER am 01.01.2014 0.00 Uhr für 2014 von einem Umsatz 2014 von mehr als 50.000 € auszugehen war. Da die erste -ggf. Bedingung erfüllt ist, ist 2014 mit der Kleinunternehmerregelung Essig. Für 2015 wird dann wiederum neu geschaut.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X