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IST-Versteuerung ... Probleme mit Erfassung

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    IST-Versteuerung ... Probleme mit Erfassung

    Hallo,

    ich setze eine Software ein, mit der man Rechnungen für UStVA exportieren kann.

    Hier kann man wählen, ob man IST oder SOLL Versteuerer ist, in der Regel als Einzelunternehmer natürlich IST.

    IST bedeutet, Zahlungsdatum ist entscheidend, wenn Rechnung vorhanden ist.

    Meine Software macht dies auch ganz gut, es beachtet Zahldatum und prüft ob eine Rechnung existiert, erst dann erfolgt der Export der Datenzeile.

    Sooooo, nun habe ich festgestellt, dass ich UStVA für Q4 2013 machen wollte, einen Export am 01.01.2014 und 15.01.2014 gemacht habe.

    Nun komme ich in den Klinsch, DENN ich habe dutzende Aufträge, die ALLE im Jahr 2013 bezahlt wurden, durch die Feiertage aber erst spät versendet werden konnten.

    Was ist passiert? Es wurden am 01.01.2014 nur 150 Rechnungen exportiert, beim gleichen Export 14 Tage später, nachdem alle Aufträge durch waren, waren es plötzlich 160 Rechnungen / Datensätze.

    Habe erst mal nicht gewusst, was passiert war, nach einer Analyse kam aber dieses Ergebnis zustande.

    Das ganze bedeutet nun, dass Rechnungen / zu versteuernde Beträge ungewollt im Nirvana landen und am Finanzamt vorbei gehen.

    Ich bin geschockt, ich will nicht wissen was da alles unterschlagen worden sein könnte! Selbst wenn ein Auftrag offen bleibt, erst 6 Monate später abgeschlossen wird mit Rechnung, taucht die Rechnung in Q1 oder Q2 nicht mehr auf!

    Jetzt meine Frage, was soll man tun? Ich könnte den unglaublich großen Aufwand betreiben, bei jeder Anmeldung tausende Rechnungen abzuprüfen, wann bezahlt und erstellt und ob diese erfasst wurde, aber sorry das ist eine rießen Fehlerquelle!

    Daher meine Idee, auch wenn ich IST bin, ob ich nicht der besseren Übersicht wegen, einfach SOLL verbuche für UStVA?!

    #2
    AW: IST-Versteuerung ... Probleme mit Erfassung

    Sagen wir einmal so: es hängt nicht von den Ideen ab, ob man IST oder SOLL versteuert. Denn nach der gesetzlichen Regelung ist die SOLL-Versteuerung der Grundsatz. Eine IST-Versteuerung hängt unter anderem davon ab, dass dazu eine Genehmigung des Finanzamts erforderlich ist.

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      #3
      AW: IST-Versteuerung ... Probleme mit Erfassung

      Japp, habe ich so gestern auch noch recherchiert.

      Habe auch in Erfahrung gebracht, dass man für IST einen Antrag stellen muss, man aber jederzeit zurück auf SOLL wechseln kann, ohne Antrag und Info an FA.

      Stimmt doch oder?

      Denn ich würde dann das System umstellen, das Chaos geht mir aufn Geist, die Rechnungen / Umsatzsteuerbeträge übersteigen in der Regel eh keine Unsummen.

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