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Einmaliger Vortrag im Rahmen der Kleinstunternehmerregelung

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    Einmaliger Vortrag im Rahmen der Kleinstunternehmerregelung

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2013 einen Vortrag in einer Familienbildungsstätte gehalten.Grundlage hierfür war ein Honorarvertrag und zusätzlich bin ich beim Finanzamt mit der Kleinstunternehmerregelung gespeichert (neue Steuernummer erhalten).

    Wo trage ich nun das Honorar in der Steuererklärung für den einmaligen Vortrag ein?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Einmaliger Vortrag im Rahmen der Kleinstunternehmerregelung

    Hallo,

    Für die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und das Finanzamt existiert der Begriff Kleinstunternehmen nicht.

    Anlage S

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Einmaliger Vortrag im Rahmen der Kleinstunternehmerregelung

      Okay, also nur ein Formular. Da ich umsatzsteuerbefreit bin, hätte ich zumindest erwartet anstatt Forumlar S -> G zu nehmen. Bin ja kein klassischer Freiberufler, oder täusche ich mich da?

      Kommentar


        #4
        AW: Einmaliger Vortrag im Rahmen der Kleinstunternehmerregelung

        Hallo FloJoe,
        der klassische Freiberufler nimmt die Anlage S, warum willst du Anlage G Einkünfte aus Gewerbebetrieb nehmen ?

        Tschüß

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