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Abfindung in 2013/Arbeitsverhältnis bis Ende 2012 - Keine Lohnsteuerbescheinigung

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    Abfindung in 2013/Arbeitsverhältnis bis Ende 2012 - Keine Lohnsteuerbescheinigung

    Guten Abend,

    mein erster Beitrag und auch die erste Frage. Zu Abfindung gibt es an sich genug Antworten.

    Mein altes Arbeitsverhältnis endete 2012/die Abfindung wurde aufgrund des Gerichtsstreites erst 2013 gezahlt. Vom alten Arbeitgeber habe ich für die Abfindung bzw. zuAbfindung nur eine Gehaltsabrechnung bekommen/Lohnsteuerbescheinigung habe ich nicht erhalten

    Zusammengefasst:

    Von 01.01 bis 28.02 2013 Arbeitslos
    Ab 01.03 wieder voll berufstätig
    Gerichtsstreit und Abfindung im Februar 2013

    Meine Fragen:

    - Alles in eine Anlage N packen oder für das neue Arbeitsverhältnis einen N Bogen und für Abfindung einen zweiten?
    - Wie und wo muss die Abfindung eingetragen werden plus die Abgaben wenn nur eine Gehaltsabrechnung vorliegt
    - Falls zwei Anlagen N gemacht werden müssen, ist es wurscht wo ich die Werbungskosten eintrage, die in Verbindung mit der Abfindung stehen (Anwaltskosten, Anwaltsfahrten etc)

    Danke für Eure Unterstützung

    #2
    AW: Abfindung in 2013/Arbeitsverhältnis bis Ende 2012 - Keine Lohnsteuerbescheinigung

    Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zum 28.02.2014 für die in 2013 gezahlte Abfindung die Daten an die Finanzverwaltung zu übersenden UND DANN (!) Dir die Lohnsteuerbescheinigung zukommen zu lassen. Also erst einmal abwarten bis Anfang März und dann dort nachhaken. Dann hast Du die ganzen Daten und ein Großteil Deiner fragen ist erledigt.

    Diese zweite Lohnsteuerbescheinigung ist dann quasi ein 2. Arbeitsverhältnis und ist dann in der Anlage N auch zu erfassen.

    In den Werbungskostenteil der Anlage N gehören ALLE Deine Werbungskosten in Zusammenhang mit einer Deiner 27 Arbeitsverhältnisse.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung in 2013/Arbeitsverhältnis bis Ende 2012 - Keine Lohnsteuerbescheinigung

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zum 28.02.2014 für die in 2013 gezahlte Abfindung die Daten an die Finanzverwaltung zu übersenden UND DANN (!) Dir die Lohnsteuerbescheinigung zukommen zu lassen. Also erst einmal abwarten bis Anfang März und dann dort nachhaken. Dann hast Du die ganzen Daten und ein Großteil Deiner fragen ist erledigt.

      Diese zweite Lohnsteuerbescheinigung ist dann quasi ein 2. Arbeitsverhältnis und ist dann in der Anlage N auch zu erfassen.

      In den Werbungskostenteil der Anlage N gehören ALLE Deine Werbungskosten in Zusammenhang mit einer Deiner 27 Arbeitsverhältnisse.
      Vielen Dank für die vollkommen ausreichende Antwort.

      Auch meine Frage bezüglich der Zuordnung der Werbungskosten ist ein Denkfehler.
      Ich kann ja beliebig viele Lohnsteuerbescheinigungen hinzufügen, es wird jedoch nicht die Anlage N entsprechend vervielfältigt.

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