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Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerjahreserklärung - Problem

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    Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerjahreserklärung - Problem

    Hallöchen, ich erst seit kurzem ein Nebengewerbe gegründet habe dazu ein paar Fragen.

    Das Gewerbe wurde am 06. Dezember 2013 gegründet. Ich bin Einzelunternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Steuernummer wurde mir am 20.01.2014 zugeteilt.

    1) Muss ich für Dezember noch eine Umsatzsetuervoranmeldung abgeben? Oder reicht es, wenn ich die Umsatzsteuerjahreserklärungabgebe?

    2) Ich hatte Betriebsausgaben vor dem Gründungsdatum (und zwar im Sommer 2013). Soll ich den Vorsteuerabzug daraus in der ersten Umsatzsteuervoranmledung (Dezember 2013?) geltend machen oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung?

    3) Die Vorgrüdungskosten sind ja auszuweisen. Wie soll ich diese in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausweisen? Als Sammelposten?

    Mein Problem hierbei: Die Gewinnermittlung fängt ab 06.12.13 an, die Vorgründungskosten fallen ja aber in die Vormonate (Juni, Juli). Einnahmen und Ausgaben gehören ja zu dem Monat, in dem sie wirklich geflossen sind.

    Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten .

    #2
    AW: Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerjahreserklärung - Problem

    1) Muss ich für Dezember noch eine Umsatzsetuervoranmeldung abgeben? Oder reicht es, wenn ich die Umsatzsteuerjahreserklärungabgebe?


    Das solltest du mit deinem FA klären.



    2) Ich hatte Betriebsausgaben vor dem Gründungsdatum (und zwar im Sommer 2013). Soll ich den Vorsteuerabzug daraus in der ersten Umsatzsteuervoranmledung (Dezember 2013?) geltend machen oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung?


    In der Voranmeldung für Dezember darfst du nur die Umsätze und Vorsteuer für dezember angeben.
    Entweder du gibst für Sommer (August, septemer?) eine Voranmeldung ab. Oder erklärst es erst in der Jahreserklärung.


    3) Die Vorgrüdungskosten sind ja auszuweisen. Wie soll ich diese in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausweisen? Als Sammelposten?

    Mein Problem hierbei: Die Gewinnermittlung fängt ab 06.12.13 an, die Vorgründungskosten fallen ja aber in die Vormonate (Juni, Juli). Einnahmen und Ausgaben gehören ja zu dem Monat, in dem sie wirklich geflossen sind.


    Wenn du im Juni schon ausgaben hattest, dann beginnt deine Gewinnermittlung eben schon im Juni? Wo ist das problem?
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerjahreserklärung - Problem

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      1) Muss ich für Dezember noch eine Umsatzsetuervoranmeldung abgeben? Oder reicht es, wenn ich die Umsatzsteuerjahreserklärungabgebe?


      Das solltest du mit deinem FA klären.
      Die Abgabefrist für die Dezember-Umsatzsteuervoranmeldung war der 10.01.2014, die für die Umsatzsteuerjahreserklärung ist der 31.05.2014. Wenn Du SOFORT die Umsatzsteuerjahreserklärung einreichst, brauchst Du keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr einzureichen. Wenn Du mit der Umsatzsteuerjahreserklärung, die Du so oder so einreichen musst, noch wartest, musst Du natürlich mit Mahnungen, Zwangsmaßnahmen und Schätzungen rechnen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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