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Krankentagegeld

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    Krankentagegeld

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, ob ich Krankentagegeld von der PKV in der Steuererklärung angeben muss. Ich habe im Internet leider nur widersprückliche Aussagen dazu gefunden.

    Die einen sagen Leistungen der privaten Krankenkasse sind komplett STEUERFREI, unterliegen NICHT dem Progressionsvorbehalt und müssen demnach auch NICHT angegeben werden.

    Andere sagen STEUERFREI aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt und muss angegeben werden.

    Was stimmt denn nun?

    Rückfragen beim Steuerberater machten mich noch mehr durcheinander...
    Der hat ständig die Worte Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld durcheinander geschmissen und weiß jetzt ehrlich gesagt gar nichts mehr.

    Weiss vielleicht jemand von Euch bescheid?

    LG
    emschen
    Zuletzt geändert von emschen1972; 03.02.2014, 13:16.

    #2
    AW: Krankentagegeld

    § 32 b EStG spricht nur von gesetzlicher KV. Was gibt die Eingabehilfe her?

    Kommentar


      #3
      AW: Krankentagegeld

      ... meinst Du die Eingabehilfe von Elster? - die hab ich noch nicht ausprobiert.
      Da ich kein Fachmann bin, stellen sich beim Lesen meist mehr Fragen, als ich vorher hatte.
      Aber ich kanns mal versuchen... denkst du da wird so explizit zwischen GKV und PKV unterschieden?

      Ich hab den Paragraphen gelesen, da steht nun "Krankengeld", sagst du deshalb es ist nur die GKV beschrieben?

      Ich weiß nicht, ob meine Definition richtig ist, aber wird ein Arbeitnehmer krank, dann zahlt der Arbeitgeber 42 Tage lang das Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse zu 68% die Gehaltszahlung... das ist Krankengeld.

      Ist man gesetzlich zusatzversichert oder direkt privat krankenversichert erfolgt die Auszahlung der versicherten Summe (nicht der 68%)... das ist Krankentagegeld.
      Zuletzt geändert von emschen1972; 03.02.2014, 13:30.

      Kommentar


        #4
        AW: Krankentagegeld

        ja, da steht doch: Krankengeld ... und andere Lohnersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.

        Kommentar


          #5
          AW: Krankentagegeld

          Hallo,

          Da muss man wohl unterscheiden zwischen Krankengeld , das nach der Lohnfortzahlung eintritt. Hier bekommt man i.d.R. eine Bescheinigung von der KK über die erhaltenen Leistungen zur Vorlage beim FA.
          Oder wes handelt sich um eine private Zusatzversicherung, die natürlich NICHT unter die Progression fällt.
          Auf der Seite von Finanztip findet man u.a. diesen Hinweis
          Krankentagegeld bei der Einkommensteuer
          Die Zahlungen aus der privaten Krankentagegeldversicherung unterliegen nicht der Einkommensteuer und auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Einkommensteuer-Erklärung muss daher überhaupt kein Eintrag zum Bezug der Leistungen angegeben werden.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Krankentagegeld

            danke, an euch beide, ihr habt mir sehr geholfen.

            LG
            emschen

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