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    Einkommensteuererklärung ?

    Bis zu welchem Jahr rückwärts kann eine Einkommensteuererklärung
    nachträglich gemacht werden?

    H a g e n - G r o n e r t

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung ?

    Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung?
    Mfg

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung ?

      Antragsveranlagung -> 2009 bis 31.12.2013
      Pflichtveranlager können/müssen länger -> Abgabenordnung (AO) Festsetzungs- und Verjährungsfristen.
      Diese Frage ist keine ELSTER-Frage, sondern fällt in Steuerberatung.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung ?

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Antragsveranlagung -> 2009 bis 31.12.2013
        Pflichtveranlager können/müssen länger -> Abgabenordnung (AO) Festsetzungs- und Verjährungsfristen.
        Diese Frage ist keine ELSTER-Frage, sondern fällt in Steuerberatung.
        Hallo stiller,

        ich frage das nicht für mich. Es geht darum:
        Elster Formular bietet nur Formulare ab 2010 - aufwärts
        Elster Online Portal ab 2011 - aufwärts

        Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?

        Mit freundlichen Grüßen
        ~~~~ H a g e n ~~~~

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung ?

          >>Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?

          Wenn Antragsveranlagung, kann nur noch 2010 eingereicht werden.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuererklärung ?

            "Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?

            Mit freundlichen Grüßen
            ~~~~ H a g e n ~~~~"

            Möglicherweise ja, aber vielleicht weiss "ERIC" mehr. Wie hier im Forum bereits das Problem der Aufforderung einer 2007er Erklärung auftauchte, denke ich, dass nach Ablauf der Frist für "Antragsveranlager" die betreffenden Jahre ausgeblendet werden - ohne Rücksicht auf eventuelle Pflichtveranlager.
            Mein Hinweis an die Hotline war diesbezüglich wenig erfolgreich.
            Vielleicht sollten mehr User sich melden!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung ?

              Hallo!

              Das Jahr 2009 kann noch ElsterFormular per Handupdate zugefügt werden:

              https://www.elster.de/elfo_upd4.php

              Erklärungen vor 2009 werden in ElsterFormular nicht mehr elektronisch für eine Übertragung durch das ERIc Modul unterstützt.

              Hier müssen tatsächlich bei Aufforderung oder Verpflichtung einer Abgabe die Papiervordrucke genommen werden.

              http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/formulare-herunterladen/privat-archiv/
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung ?

                "AG1971: Hier müssen tatsächlich bei Aufforderung oder Verpflichtung einer Abgabe die Papiervordrucke genommen werden."

                "stiller: Mein Hinweis an die Hotline war diesbezüglich wenig erfolgreich.
                Vielleicht sollten mehr User sich melden! "

                Wir fordern: ERIC für ältere Jahre!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung ?

                  Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                  "Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?

                  Mit freundlichen Grüßen
                  ~~~~ H a g e n ~~~~"

                  Möglicherweise ja, aber vielleicht weiss "ERIC" mehr. Wie hier im Forum bereits das Problem der Aufforderung einer 2007er Erklärung auftauchte, denke ich, dass nach Ablauf der Frist für "Antragsveranlager" die betreffenden Jahre ausgeblendet werden - ohne Rücksicht auf eventuelle Pflichtveranlager.
                  Mein Hinweis an die Hotline war diesbezüglich wenig erfolgreich.
                  Vielleicht sollten mehr User sich melden!
                  Herzlichen Dank stiller,

                  ich mache alle meine Steuererklärungen fristgemäß, z.B. 2013 jetzt im
                  Januar - Februar 2014. Ich denke es handelt sich hier nicht um eine
                  Steuerberaterfrage, wie Sie es erwähnt hatten. Vielmehr hatte ich eine
                  Anfrage, mit welchem elektronischen Formular die Erklärung erstellt
                  werden kann, und für welche rückwärtigen Zeiträume. Leider hatte
                  ich nur angegeben, 4 Jahre zurück. Der Fragende will auch für 2009
                  erklären. Dafür habe ich keine elektronische Formulare gefunden.

                  Zur Klärung erbat ich Hilfe im Elster-Forum.

                  Vielen Dank für Ihre Antworten.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  ~~~~ H a g e n ~~~~

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                    #10
                    AW: Einkommensteuererklärung ?

                    Guten Abend @ AG1971,

                    ich hatte alles versucht, dem Fragenden hilfreich zu antworten. Ihre Antwort
                    AG1971, hätte ich sofort gebraucht. So habe ich nur die halbe Wahrheit
                    vermitteln können. Das tut mir sehr, sehr Leid.

                    Dem Fragenden hatte ich zusätzlich empfohlen, bei seinem Finanzamt nachzufragen.

                    Selbst Elias Elster konnte mir nicht helfen.

                    Heute habe ich wieder hier im Forum etwas dazu gelernt.

                    Vielen Dank AG1971
                    Mit freundlichen Grüßen
                    H a g e n - G r o n e r t

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                      #11
                      AW: Einkommensteuererklärung ?

                      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                      >>Also müssen dann vor 2010 Erklärungen in Papierform erstellt werden?

                      Wenn Antragsveranlagung, kann nur noch 2010 eingereicht werden.

                      Guten Abend Elster-Tester,

                      ich hatte Ihnen auf Ihre Antworten zurückgeschrieben. Leider ist meine
                      Antwort an Sie verloren gegangen.

                      Vielen Dank, für Ihre Info.

                      Ich wiederhole!

                      Formulare gibt es wie AG1971 es erklärt hat.

                      Und jetzt nochmal die entscheidende Frage:

                      ~~~ Antragsveranlagung ab 2010? ~~~

                      So hatte ich es dem Fragenden auch erklärt ~~~ 2010 ~~~

                      Wenn das stimmt, bin ich wieder froh, das war nämlich die Hauptfrage.
                      Der Fragende will auch für 2009 eine Antragsveranlagung machen.


                      Mit freundlichen Grüßen
                      H a g e n - G r o n e r t

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