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Einkommensteuer Begriffsstutzig

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    Einkommensteuer Begriffsstutzig

    Hallo und guten Abend.

    Nachdem ich über diverse Google-Suchen nicht zum Ergebnis komme richte ich mich jetzt an die Profis hier im Forum.

    Folgende Festsetzung habe ich erhalten (Einkommensteuer Bescheid für 2011)
    Festgesetzt werden Euro 0,00
    ab Steuerabzug vom Lohn Euro 104,00
    verbleibende Steuer Euro -104,00
    Abrechnung (Stichtag 27.01.2014)
    von der Finanzkasse ausgezahlt Euro 104,00
    es verbleiben Euro 0,00

    Der Punkt den ich nicht Nachvollziehen kann ist: von der Finanzkasse ausgezahlt.
    Wann? Wohin?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!

    Viele Grüße
    John

    #2
    AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

    Reine Mathematik:
    Das FA will 0 Euro.
    Dein Arbeitgeber hat dem FA 104,00 für Dich gezahlt.
    Du bekommst die 104,00 Euro vom FA erstattet.

    festgesetzt werden 1000
    bereits gezahlt 1100
    - 100
    Erstattung!

    oder
    estgesetzt werden 1000
    bereits gezahlt 900
    + 100
    Nachzahlung!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

      Danke für die schnelle Antwort...
      aber
      wann soll das ausgezahlt worden sein... Meine Bankverbindung steht ja auch
      nicht darunter wie z.B. bei der Ust. Rückzahlung...

      Ich bin verwirrt

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

        Wann und wohin das ausbezahlt wurde, das können wir Dir hier leider nicht verraten. Ansprechpartner ist Dein Finanzamt.

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

          J"ohn Z.
          Danke für die schnelle Antwort...
          aber
          wann soll das ausgezahlt worden sein... Meine Bankverbindung steht ja auch
          nicht darunter wie z.B. bei der Ust. Rückzahlung..."

          Umsatzsteuer wird im Unterforum Lohnsteuerbescheinigung gepostet?

          Begriffsstutzig? JA!
          ..um plötzlich die Einträge zu löschen.
          Negativliste: J"ohn Z.
          Zuletzt geändert von stiller; 07.02.2014, 19:38.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wann und wohin das ausbezahlt wurde, das können wir Dir hier leider nicht verraten. Ansprechpartner ist Dein Finanzamt.
            Danke für die Antwort L.E. Fant.... eine Auszahlung gab es ja noch nicht. Und
            eigentlich wollte ich nur wissen, ob jemand hier die Formulierung kennt wie in
            meinem Post oben geschrieben. Ich kenne bisher von meinem Finanzamt nur Formulierungen wie : Das Guthaben von Euro xxx wird erstattet.... aber ich habe noch nie
            gesehen das bei Eintreffen des Bescheides bereits "Vom Finanzamt ausgezahlt steht"

            Danke trotzdem für's Reagieren!
            Grüße John

            Kommentar


              #7
              AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              J"ohn Z.
              Danke für die schnelle Antwort...
              aber
              wann soll das ausgezahlt worden sein... Meine Bankverbindung steht ja auch
              nicht darunter wie z.B. bei der Ust. Rückzahlung..."

              Umsatzsteuer wird im Unterforum Lohnsteuerbescheinigung gepostet?

              Begriffsstutzig? JA!
              ..um plötzlich die Einträge zu löschen.
              Negativliste: J"ohn Z.
              So, Herr oder Frau Stiller.
              Leute wie Sie fallen mir in verschiedensten Foren auf. Negativ.
              Sie haben mir ja direkt als Erster auf meine Frage geantwortet. Mehr oder
              weniger. Ich wollte keinen Mathematikunterricht sondern eine Formulierungserklärung. Netter Weiße ist Ihnen bei Ihrer ersten Antwort ja entgangen, das bereits mein erster Post im FALSCHEN Unterforum steht. Für meine Unachtsamkeit möchte ich mich hiermit auch entschuldigen. Die Umsatzsteuer war als Formulierungsvergleich gedacht. Das haben Sie dann wohl auch übersehen. Und welche Einträge wurden von wem gelöscht ? Ich suche hier eine vernünftige Antwort und keine unqualifizierten Aussagen Ihrerseits. Meine Frage richtete sich an die Profis hier im Forum.
              Gehören Sie zu der lokalen Forumspolizei oder was berechtigt Sie zu Aussagen wie : Negativliste John Z. ?
              Grüße
              John

              Kommentar


                #8
                AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

                So, Herr oder Frau Stiller.
                Leute wie Sie fallen mir in verschiedensten Foren auf. Negativ.
                Sie haben mir ja direkt als Erster auf meine Frage geantwortet. Mehr oder
                weniger. Ich wollte keinen Mathematikunterricht sondern eine Formulierungserklärung. Netter Weiße ist Ihnen bei Ihrer ersten Antwort ja entgangen, das bereits mein erster Post im FALSCHEN Unterforum steht. Für meine Unachtsamkeit möchte ich mich hiermit auch entschuldigen. Die Umsatzsteuer war als Formulierungsvergleich gedacht. Das haben Sie dann wohl auch übersehen. Und welche Einträge wurden von wem gelöscht ? Ich suche hier eine vernünftige Antwort und keine unqualifizierten Aussagen Ihrerseits. Meine Frage richtete sich an die Profis hier im Forum.
                Gehören Sie zu der lokalen Forumspolizei oder was berechtigt Sie zu Aussagen wie : Negativliste John Z. ?
                Grüße
                John

                Der Punkt den ich nicht Nachvollziehen kann ist: von der Finanzkasse ausgezahlt.
                Wann? Wohin?


                1. gepostet im Unterforum für AG (Lohnsteuerbescheinigung)
                2. Einkommensteuer Begriffsstutzig
                3. wie z.B. bei der Ust. Rückzahlung

                4. "Gehören Sie zu der lokalen Forumspolizei"
                JA!

                "unqualifizierte Fragen"
                rufen automatisch "unqualifizierte" Antworten hervor!
                Danke John Z. und schönes WE!

                Herr stiller.
                Zuletzt geändert von stiller; 08.02.2014, 03:02.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

                  "Der Punkt den ich nicht Nachvollziehen kann ist: von der Finanzkasse ausgezahlt.
                  Wann? Wohin?"

                  Frage deine Finanzkasse im Finanzamt!
                  ELSTER kann Dir hier nicht antworten. ;-(

                  Siehe L.E.Fant.
                  Zuletzt geändert von stiller; 08.02.2014, 03:18.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Einkommensteuer Begriffsstutzig

                    Wahrscheinlich:

                    Es ist nicht der erste Bescheid für 2011. Mit dem ersten Bescheid wurde das Guthaben bereits ausgezahlt.

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