Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

    Hallo

    Ich bin sein den 1.3.2013 aus der Kirche ausgetreten. Mein Arbeitgeber hat es leider versäumt die Änderung zu übernehme , warum ich irrtümlich das restliche Jahr Kirchensteuer gezahlt habe !
    Nun ist meine frage: Wie Verlage ich in der Einkommenssteuererklärung meine zuviel gezahlten steuern zurück ? Reich es wenn ich meine Religions angeben von bis im Hauptvordruck angebe oder muss ich in Anlage N noch irgendwelche angaben machen?

    #2
    AW: Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

    Nein, so reicht es.

    Kommentar


      #3
      AW: Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

      Ja was muss ich denn noch ausfüllen ??? Ich hab da keinen Plan von....

      Kommentar


        #4
        AW: Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

        Hallo,

        Hauptvordruck Seite 1 rechts sollte es einen Button geben "Religionswechsel / monatliche Angabe"
        Wenn Sie den drücken, klappen Felder für monatliche Einzelangaben auf.
        Diese nach Ihrer Situation ausfüllen (auswählen).
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

        Kommentar


          #5
          AW: Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

          Und das reicht ?! Ausgefüllt hab ich ja das schon ich dachte nur nicht das das reicht ?!

          Kommentar


            #6
            AW: Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

            Zitat von bllloob Beitrag anzeigen
            Und das reicht ?! Ausgefüllt hab ich ja das schon ich dachte nur nicht das das reicht ?!
            Ja, das reicht so.
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Zuviel gezahlte Kirchensteuer zurück Verlagen ?

              Welches Bundesland ? Es gibt Bundesländer mit einem sog. Reuemonat, d.h. die Kirchensteuerpflicht endet einen Monat später. Beispiel: Austritt am 01.03.2013, dann endet z.B. in Hessen die Kirchensteuerpflicht erst zum 30.04.2013 und der April muss noch entsprechend als kirchenzugehörig eingetragen werden.

              Ich würde Dir raten so oder so eine Kopie der Austrittsbescheinigung dem Finanzamt zukommen zu lassen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X