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Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

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    Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Auswärtstätigkeiten einzugeben.
    Nun kamen mehrere Fragen auf.

    1. Ich muss ja die Felder "Anzahl der Fahrten" und "km je Fahrt angeben"

    Ich musste an 41 Tagen 41km zu meinem Arbeitsort fahren und dann natürlich auch wieder nach Hause.

    Wie muss ich das nun eintragen?
    41 Fahrten mit je 82 km oder 82 Fahrten mit je 41km?

    2. Es gibt oben ein Feld in das man den "Zeitraum dieser Auswärtstätigkeit eintragen muss.
    Ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte.
    Nehmen wir ruhig die 41 Tage mit den 41km. Dieser Ort wurde nicht an 41 fortlaufenden Tagen aufgesucht, sondern komplett über das Jahr verteilt.

    Muss ich nun wirklich für jeden Tag da ein Datum eintragen? Oder kann ich einfach 1.1.13 - 31.12.13 schreiben?

    Ich habe 15 verschiedene Orte, die meistens immer nur 1-5 Tage hintereinander aufgesucht wurden.

    3. Noch eine letzte Frage. Die Steuergesetze wurden ja zum 1.1.14 angepasst (erste Tätigkeitsstätte ersetzt regelmäßige Arbeitsstätte).

    Dies bedeutet doch, dass die Regelungen zur ersten Tätigkeitsstätte erst in der Steuererklärung 2014 berücksichtig werden müssen oder sehe ich das falsch?

    Viele Grüße und danke shcon mal

    #2
    AW: Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

    ich schiebs mal ein bisschen nach oben..

    Wenn jemand auch nur eine Frage beantworten kann, hilft das auch schon

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      #3
      AW: Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

      Hallo,

      mach doch die Angaben in Kurzform. Da passt viel Text rein
      z.Bsp. 41 Tx41 km x2 15 Tx 60kmx2 u.s.w. und hinten schreibst du die Gesamtsumme rein (aufgerundet)
      Was hat eine 2014-Änderung mit 2013 zu tun? NICHTS

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

        danke.
        Also du meinst ich soll alles in diese "Beschreibung"skästen schreiben?
        Wird das nicht zu unübersichtlich?

        Naja keine Ahnung, ich mache die Steuererklärung ja 2014..

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          #5
          AW: Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

          Hallo,

          Du machst aber die Erklärung für 2013? Was hat dann euine Gesetzesänderung die ab 2014 gültig ist mit einer Erklärung 2013 zu tun? Kannst du mir das mal erklären. Wenn dir das zu unübersichtlich vorkommt kannst du ja alles einzeln auf eine Zettel machen und beifügen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Eintragungen bei Auswärtstätigkeiten

            Wusste ich nicht, ist meine erste Steuererklärung, deswegen habe ich lieber nachgefragt.

            Danke

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