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Fragen zur PKV

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    Fragen zur PKV

    Hallo zusammen,

    meine Freundin macht grade ihre Steuererklärung, aber es gibt da eine Unklarheit. Ich habe ihre drei Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen: Sie war im Referendariat, einen Monat arbeitslos, dann kurz Angestellte, wieder arbeitslos und nun verbeamtete Lehrerin.

    Dadurch gab es einige Änderungen Ihrer Krankenversicherung. Zuerst 4 Monate 50% privat und 50% Beihilfe. Dann einen Monat 100% privat da arbeitslos, dann wiederum knapp 1,5 Monate in der gesetzlichen Kasse der Debeka (mit ruhender Privaten), dann wieder 100% bei der privaten und nun 50% privat und Beihilfe.

    Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, wie trage ich das ein? Wie gesagt, alle drei Lohnsteuerbescheinigungen habe ich schon angegeben, aber da gibt es ja noch die Formulare mit den Zeilen 31-35.

    Meine Fragen sind nun:
    - Wir haben fünf Blätter "Bescheinigung der Vorsorgeaufwendung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG" bekommen. Reicht es, die Zahlen "Summe Krankenversicherung" und "Summe Pflegeversicherungen" zu addieren und 31 und 32 einzutragen? Oder muss man das irgendwie aufdröseln wegen dem "Mal privat" und dann "Mal gesetzlich"?

    - Zeile 33: Dort kommen erstattete Beträge rein, richtig? Also was viele Krankenkassen anbieten wenn man unter einem bestimmten Betrag bleibt, den man einreicht an Rezepten, Arztrechnungen, usw, bekommt man vom Beitrag etwas erstattet.

    - Zeile 35: Sind Wahlleistungen sowas wie "Krankenhaustagegeld" usw?

    Danke schon mal vorab

    #2
    AW: Fragen zur PKV

    In den Bescheinigungen der Krankenkassen steht genau, was Du in welche Zeile eintragen musst. Die Beträge wären in diesem Fall also zu addieren.

    KHT-Versicherung gehört, wie Du ja schon sagst, in Zeile 35.

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      #3
      AW: Fragen zur PKV

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      In den Bescheinigungen der Krankenkassen steht genau, was Du in welche Zeile eintragen musst. Die Beträge wären in diesem Fall also zu addieren.

      KHT-Versicherung gehört, wie Du ja schon sagst, in Zeile 35.

      Hallo,

      leider stehen auf den Bescheinigungen nicht die Zeilennummern, es sind dort nur kryptische Zeilen mit Tarifen angegeben (sowas wie BE-A/S1 oder Z30+Z20A, wird wohl irgendwas mit Zahnzusatzversorgung sein).

      Danke, mit dem Hinweis dass man alle addiert, hast du mir aber schon geholfen (habe ich auch so verstanden).

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zur PKV

        Dann einfach mal bei der Krankenversicherung anrufen. Die verschicken meist noch mal eine Zusammenstellung, welche Beiträge wo einzutragen sind.

        Das Schreiben verschicken die meist automatisch im Zeitraum 20.01 bis 15.03 des Folgejahres.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen zur PKV

          Ok, ich werd ihr sagen, dass sie dieses Schreiben dort anfordern soll. Da wir eine hohe Rückerstattung erwarten, wollen wir nicht auf die Krankenkasse warten bis sie das von sich aus schicken, die sind irgendwie bei so Formalia immer unglaublich langsam.

          Danke für eure Hinweise!

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            #6
            AW: Fragen zur PKV

            [QUOTE=MariusAC;169135]Dass, was Du da hast, ist NICHT die Bescheinigung, die Du brauchst. Die Versicherer werden die Daten bis zum 28.02. übermitteln und Dir DANN auch die entsprechende Bescheinigung zusenden, also einfach noch ein paar Tage die Füße still halten. Ich bin auch Debeka-Kunde -seit Jahrzehnten- und die Bescheinigung dürfte erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen reinflattern, keine Sorge. Solange ihr nicht im März seit, nerve den Anbieter nicht unnötig mit Anfragen, die sich aus den FAQ auf deren Seiten ergeben ;-)
            Zuletzt geändert von Picard777; 13.02.2014, 11:22.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Fragen zur PKV

              Im Übrigen ist die elektronische Übermittlung durch die PKV notwendige Voraussetzung für die Absetzbarkeit nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
              Normalerweise bereiten die Versicherungen die steuerlich relevanten Daten auf, übermitteln sie elektronisch an die Finanzverwaltung und verschicken dann die Bescheinigungen. Ich sehe auch nicht, was ein Anruf da beschleunigen soll. Das geht alles seinen sozialistischen Gang.

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                #8
                AW: Fragen zur PKV

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Im Übrigen ist die elektronische Übermittlung durch die PKV notwendige Voraussetzung für die Absetzbarkeit nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
                Normalerweise bereiten die Versicherungen die steuerlich relevanten Daten auf, übermitteln sie elektronisch an die Finanzverwaltung und verschicken dann die Bescheinigungen. Ich sehe auch nicht, was ein Anruf da beschleunigen soll. Das geht alles seinen sozialistischen Gang.
                Die Übermittlung NICHT, sondern die ZUSTIMMUNG zur Datenübermittlung. Allerdings führt das natürlich zu einer Zusatzfrage zur Beschleunigung an den Threatersteller: Du solltest mal überprüfen, ob bei der Versicherungsantragstellung oder irgendwann später diese Zustimmung zur Datenübermittlung an das Finanzamt von Deiner VERLOBTEN(ich gehe davon aus, dass ihr verlobt seit, denn sonst wäre Deine Unterstützung unerlaubte Hilfe in Steuersachen) erteilt wurde. Falls NEIN, dann schnellstmöglich nachholen !!!
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  AW: Fragen zur PKV

                  [QUOTE=Picard777;169169]
                  Zitat von MariusAC Beitrag anzeigen
                  Dass, was Du da hast, ist NICHT die Bescheinigung, die Du brauchst. Die Versicherer werden die Daten bis zum 28.02. übermitteln und Dir DANN auch die entsprechende Bescheinigung zusenden, also einfach noch ein paar Tage die Füße still halten. Ich bin auch Debeka-Kunde -seit Jahrzehnten- und die Bescheinigung dürfte erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen reinflattern, keine Sorge. Solange ihr nicht im März seit, nerve den Anbieter nicht unnötig mit Anfragen, die sich aus den FAQ auf deren Seiten ergeben ;-)
                  Die Debeka-Bescheinigung ist bei mir gestern eingetrudelt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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