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Kinderbetreuungskosten mit 450 Euro Job

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    Kinderbetreuungskosten mit 450 Euro Job

    Hallo zusammen,

    Überall lese ich man muss einen Minijob nicht angeben. Aber ich lese auch das bis zu 2/3 der Zahlungen für Kinderbetreuungskosten erstattet werden wenn beide Elternteile erwerbskräftig sind.

    Zu uns:

    Verheiratet und leben / wohnen zusammen
    Mann -> Vollverdiener
    Frau -> 400 €
    Ein Kind 3 Jahre -> Kindergarten
    Ein Kind 6 Jahre -> Sprachheilschule

    Meine Frage ist nun wie ich die Betreuungskosten absetzten kann für den Kindergarten. Irgendwo muss ich ja angeben das meine Frau auch arbeitet.

    Grüße Markus

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten mit 450 Euro Job

    Hallo,

    Zuerst bist du im falschen Forum. Bist du AG willst du eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.
    Wo befindest du dich in EF oder EOP?
    von welchem Jahr sprichst du.Für 2013 sind keine Angaben erforderlich.
    Du füllst Zeile 68, eventuell 69, 71 aus (alles EF)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten mit 450 Euro Job

      Okey Sry das ich im falschen Forum bin.

      Ich verstehe deine Abkürzungen nicht so ganz. Ich mach die Einkommenslohnsteuererklärung das zweite mal selbst. Daher habe ich nicht wirklich viel Ahnung von der Materie.

      Ich spreche für 2013 und bin Arbeitnehmer.
      Also nur in Anlage Kind Zeile 68?

      Grüße

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten mit 450 Euro Job

        Hallo,

        EF ist ElsterFormular. EOP ist ElsterOnlinePortal,
        Die Zeile 71darfst du nicht vergessen.
        Ab 2012 entfallen Angaben zur gerinfügigen Tätigkeit eines Elternteils (Minijob)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten mit 450 Euro Job

          Hallo,

          Ich bin im ElsterFormular.
          Okey Vielen Dank hierfür :-)


          Grüße Markus

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