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Dfü 2012

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    Dfü 2012

    Hallo Leute,

    ich habe mich in 2012 von einem AN getrennt.
    Bei der Erstellung der elektr. Lohnsteuerbescheinigung habe ich ihn vergessen.

    Jetzt schrieb er mir, dass er Diesselbe dringend benötigt.

    Leider geht dies nicht mehr.

    Gibt es eine Möglichkeit, diese noch zu senden?

    Danke

    Liebe Grüsse

    Holger

    #2
    AW: Dfü 2012

    Hallo!

    05.12.2013: ElsterFormular: Künftiger Wegfall der Lohnsteuerbescheinigung 2012

    Mit der Anfang 2014 erscheinenden Version 15 von ElsterFormular wird die Unterstützung der Lohnsteuerbescheinigung 2012 eingestellt. Dies bedeutet, dass entsprechende Eingabedateien mit dem neuen Programm nicht mehr geöffnet werden können. Es wird empfohlen die darin enthaltenen Lohnsteuerbescheinigungen und das Protokoll zur Datenübermittlung über das Menü Datenübermittlung- Abgeholtes Protokoll zur Datenverarbeitung anzeigen- auszudrucken bzw. elektronisch zu sichern.

    Lösungsansatz:

    Die alte Programmversion 14.4 wird auch nach Veröffentlichung der neuen Version 15.0 weiter unter dem Link

    https://download.elster.de/download/2011/ElsterFormular-14.4.20130909k.exe

    erhältlich sein.

    Jetzt könnte man die Version 14.4. herunterladen und installieren.
    Damit dann noch die LSt Bescheinigung 2012 fertigen und übermitteln.
    24 Stunden später das Protokoll abholen - ausdrucken und AN geben

    Danach die neue Version 15.0 herunterladen und installieren oder einfach ein Update von 14.4. auf 15.0 durchführen.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Dfü 2012

      Hallo AG1971,

      bist du sicher, dass das technisch noch geht, eigentlich wäre der 31.12.2013 die letzte Möglichkeit Beschein igungen für 2012 zu korrigieren oder zu übermitteln.

      In den FAQ heißt es dazu:
      Die Lohnsteuerbescheinigung ist spätestens bis 28.02. des Folgejahres elektronisch zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Diese Verpflichtung hat der Arbeitgeber erst erfüllt, wenn seine Datenlieferungen auch von der Übermittlungsstelle fehlerfrei angenommen worden sind. Die fehlerfreie Annahme der Datenlieferungen ist durch den Abruf des Verarbeitungsprotokolls feststellbar.

      Arbeitgeber die nicht oder nicht fristgerecht die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen übermitteln, können sanktioniert werden.

      Sofern die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen nachzuholen ist oder bereits unzutreffend übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen korrigiert werden müssen, kann dies bis zum 31.12. des Folgejahres erfolgen.

      Ist es technisch nicht mehr möglich, Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch zu übermitteln, ist wie folgt zu verfahren:

      •Wurden bisher keine Lohnsteuerbescheinigungsdaten übermittelt, ist eine Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers beziehungsweise auf dem amtlichen Vordruck "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" (manuell) zu erteilen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist sie diesem auszuhändigen. Ansonsten ist sie dem Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einzureichen.
      •Sollten zu bereits unzutreffend elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigen Korrekturen übermittelt werden, ist die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung vollständig auf dem amtlichen Vordruck "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" (manuell) zu erteilen. Die "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" ist als "Berichtigung" zu kennzeichnen und dem Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einzureichen.
      •Wurde dem Arbeitnehmer bereits eine Lohnsteuerbescheinigung (manuell) erteilt (auf seiner Lohnsteuerkarte oder auf dem amtlichen Vordruck "Besondere Lohnsteuerbescheinigung") und sollten die Lohnsteuerbescheinigungsdaten lediglich zusätzlich elektronisch übermittelt werden, ist nichts zu veranlassen.


      Tschüß

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        #4
        AW: Dfü 2012

        Hallo!

        Der Zufall wollte es gestern so, dass es mir mit einem Steuerpflichtigen noch geglückt war.

        ABER ich habe noch keine Rückmeldung bekommen, ob das Abholprotokoll erfolgreich war.

        Ansonsten hast Du natürlich absolut recht und Deine Ausführungen über die Verfahrensweise sind absolut richtig.
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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          #5
          AW: Dfü 2012

          Hallo,
          "unsere" IT-Stelle hat bekanntgegeben, dass 2012 nicht mehr verarbeitet wird, das war glaube ich, im Januar.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Dfü 2012

            Hallo, hallo,

            erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

            Die Absendung über Elster geht, aber es kommt keine Rückmeldung.

            Werde ich wohl eine Bescheinigung mit der Hand ausfüllen müssen.

            Ciao

            Holger

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              #7
              AW: Dfü 2012

              Hallo!

              Die Rückmeldung erfolgt eigentlich auch erst 24 Stunden später nach der Datenübermittlung.

              Ist soviel Zeit bereits vergangen?
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #8
                AW: Dfü 2012

                Hallo AG1971,

                habe vorgestern abend geschickt. Abholung funktioniert nicht.

                Schönes WE

                Holger

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