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Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen gem. § 38 der DEÜV (Brief v. Krankenkasse)

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    Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen gem. § 38 der DEÜV (Brief v. Krankenkasse)

    Hallo! Mein Mann hatte vergangenes Jahr einen Arbeitsunfall und hat von der Krankenkasse nun o.g. Bescheinigung erhalten. Ist das angegebene Entgelt als Krankengeld in der Steuerberechnung anzugeben? P.S.: die Leistung wurde als Verletztengeld ausgewiesen. Im Text ist folgender Hinweis notiert: Eine Vorlage bei Ihrem Finanzamt oder Rentenversicherungsträger ist nicht erforderlich.

    Über einen Hinweis bzw. Rückmeldung wäre ich dankbar.
    Viele Grüße in die Runde
    wasserfrautina
    Zuletzt geändert von wasserfrautina; 16.02.2014, 10:31.

    #2
    AW: Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen gem. § 38 der DEÜV (Brief v. Krankenka

    Was steht denn auf der Bescheinigung dazu? Ist sie für die Einkommensteuererklärung (die Berechnung machst ja nicht Du sondern das Finanzamt!) relevant?

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheinigung über Entgeltersatzleistungen gem. § 38 der DEÜV (Brief v. Krankenka

      Hallo,

      ich glaube die Bescheinigung ist für deine Rentenunterlagen. Für die Vorlage beim Finanzamt bekommst du noch eine andere. Ein Link zur RV
      http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_DEUEV_38G1

      Gruß FIGUL
      Zuletzt geändert von FIGUL; 16.02.2014, 11:41. Grund: Ergänzung
      Gruß FIGUL

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