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Sparerfreibetrag

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    Sparerfreibetrag

    Gute Tag,

    ich habe vorletztes Jahr für das letzte Jahr meinen Freistellungsbetrag schriftlich bei zwei Banken geändert. Eine Bank hat den Freistellungsbetrag nicht dementsprechend geändert wie ich wollte, stelle ich jetzt bei der Zusendung der Steueraufstellung der Banken fest. Durch diesen Fehler habe ich zu wenig Steuern gezahlt, da der Sparerfreibetrag zusammegerechnet überschritten wurde.
    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich die Anlage KAP ausfüllen oder meine Bank informieren?

    Vielen Dank für eine Antwort im Vorraus

    Polarstern

    #2
    AW: Sparerfreibetrag

    Beides wäre zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Sparerfreibetrag

      Muss ich dann sämtliche Kapitalerträge (auch die auf die ich bereits Steuern gezahlt habe) angeben oder reicht es aus die beiden Konten der Banken anzugeben auf die ich den Freibetrag genommen habe?

      Kommentar


        #4
        AW: Sparerfreibetrag

        Da gibts wohl andere hier im Forum, die sich da besser auskennen müssten. Ich bin allerdings der Meinung, für den Fall dass Du darüber hinaus nirgends einen Freistellungsauftrag gestellt hattest, dass diese beiden Banken ausreichend sein sollten. Der den Sparer-Pauschbetrag übersteigende Betrag müsste dann mit 25 % nachversteuert werden.

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          #5
          AW: Sparerfreibetrag

          Hallo,

          was hat das ganze mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun. In den Foren geht es drunter und drüber. Was hat das allgemein mit Elster zu tun?


          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Sparerfreibetrag

            Ganz vielen Dank für die Antwort

            Kommentar


              #7
              AW: Sparerfreibetrag

              Also ganz einfach: Anlage KAP ausfüllen und die Jahressteuerbescheinigung beider Banken mit einreichen. In die Anlage werden die summierten Werte beider Bescheinigungen eingetragen. Das Finanzamt erhebt nicht 25% auf den bisher nicht besteuerten Teil, sondern den individuellen Steuersatz. Nicht vergessen: Zeile 14 ankreuzen.
              MfG
              Bolletax

              Kommentar


                #8
                AW: Sparerfreibetrag

                Wenn Zeile 4 angekreuzt werden soll (in 14 ist wenig anzukreuzen), dann müssten die Kapitalerträge und gezahlten Steuern (die dann per Steuerbescheinigung belegt) ALLER Banken angegeben werden. Da Polarsterns letzte Nachfrage nur dann Sinn macht, wenn es neben den beiden fraglichen noch mehr Banken gibt und bei denen sogar Steuern abgeführt wurden, sind die beiden Steuerbescheinigungen hier nicht ausreichend. Und das FA würde dann auch nur GEGEBENENFALLS nach tariflicher ESt statt Abgeltungssteuer besteuern, und wenn dann aus alle Kapitalerträge.

                Wenn es nur um die Korrektur des zu hohen Freistellungsauftrags geht und dir tarifliche Besteuerung gar nicht gewünscht wird, ist Zeile 5 völlig ausreichend.

                L.E.Fants Antwort war völlig korrekt.

                Es reicht sogar die Bescheinigung der Bank, bei der die Reduzierung des FSA verschütt gegangen ist, für alle anderen Banken der dort ausgeschöpfte FSA in Zeile 15.

                Theoretisch würde sich die gewünscht Aussage sogar ergeben, wenn in Zinzen 0, Steuern+Soli 0,00, FSA Zeile 14 0 und FSA andere Banken in Zeile 15 der komplett ausgeschöpfte, zu hohe freigestellte Betrag eingegeben wird, aber dann rechnet ElsterFormular nicht, weil es bei dem zu hohen Betrag von einem Eingabefehler ausgeht (um wenigstens etwas Elster-Bezug reinzubringen).

                Wie von FIGUL angemerkt, ist das Unterforum völlig falsch. Das sollte der Fragesteller nach ein paar Dutzend Beiträgen mal merken.
                Zuletzt geändert von neysee; 17.02.2014, 10:17.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Sparerfreibetrag

                  Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                  Also ganz einfach: Anlage KAP ausfüllen und die Jahressteuerbescheinigung beider Banken mit einreichen. In die Anlage werden die summierten Werte beider Bescheinigungen eingetragen. Das Finanzamt erhebt nicht 25% auf den bisher nicht besteuerten Teil, sondern den individuellen Steuersatz. Nicht vergessen: Zeile 14 ankreuzen.
                  MfG
                  Bolletax
                  Diese Aussage ist
                  FALSCH! Wenn die _Günstigerprüfung_ beantragt wird, müssen die Kapitalerträge ALLER Banken erklärt werden!
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Sparerfreibetrag

                    Mea culpa!
                    Die Benennung der Zeile 14 statt 4 war ein reiner Schreibfehler.
                    Man sollte sein Geschriebenes doch noch einmal kritisch durchlesen und nicht einfach absenden.
                    Ich bitte um Entschuldigung.
                    Bolletax

                    Kommentar

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