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Steuererklärung 2013

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    Steuererklärung 2013

    Hallo,

    ich bin polnische Studentin und arbeitete vom 1.07. bis 31.08.2013 in Deutschland. Von meinem Arbeitgeber erhielt ich besondere Lohnsteuerbescheinigung für 2013. Ich gehöre zu der ersten Steuerklasse und mir wurde nur eine Lohnsteuer abgezogen. Außer dieser Beschäftigung ging ich keiner anderen nach.

    Ich habe bereits eine E-Mail an das Steuerliche Info-Center im Bundeszentralamt für Steuern geschrieben. Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir geantwortet, dass ich ein ElsterFormular ausfüllen sollte. Ich kann mich leider nicht registrieren, weil ich keine Identifikationsnummer auf meine Lohnsteuerbescheinigung habe.

    Ich wäre dankbar, wenn Sie mir zukommen lassen, ob ich in diesem Fall eine elektronische Steuererklärung ausfüllen sollte. Kann man sich ohne Steuer-ID im ElsterOnline-Portal registrieren?

    Sollte ich eher alle Unterlagen per Post schicken, dann welche notwendigen Unterlagen ich beim zuständigen Finanzamt in Bamberg abgeben muss. Sind das ESt 1C: Steuererklärung Einkommensteuererklärung für beschränkte Steuerpflichtige mit der Anlage N oder nur eine Bescheinigung EU/EWR?

    Über Ihre baldige Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    aana92

    #2
    AW: Steuererklärung 2013

    Hallo aana,

    wenn Sie nur eine Einkommensteuer abzugeben haben und einen Windows - PC besitzen,
    gibt es eine einfache Möglichkeit ohne Registrierung zu arbeiten.

    Sie laden von hier:
    https://www.elster.de/elfo_down.php
    die Software für Privatanwender herunter, und installieren diese mit Administratorrechten.
    Es sollte auf dem PC auch der Adobe-Reader installiert sein.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung anfertigen, können Sie auch eine Berechnung durchführen lassen.
    Wenn alles gut ist, senden Sie die Erklärung ohne Zertifikat (nicht authentifiziert).
    Danach drucken Sie bitte eine "komprimierte Steuererklärung" aus.
    Diese unterschreiben Sie und senden diese mit der Post zu dem zuständigen Finanzamt.

    Hier gibt es ein Handbuch zu ElsterFormular:
    https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Steuererklärung 2013

      Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich habe das Programm heruntergeladen und versuche jetzt, dieses Formular richtig auszufüllen.

      Ich habe noch eine weitere Frage. Mein zuständiges Finanzamt befindet sich in Bamberg. Auf einer Internetseite habe ich folgende Information gefunden:

      Neue Zuständigkeit für beschränkte Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014:
      Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkte Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.

      Sollte ich als Ausländerin meine Steuererklärung an das Bundeszentralamt für Steuern schicken oder diese Information nicht beachten und trotzdem an mein zuständiges Finanzamt in Bamberg abgeben?

      Grüße
      aana

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        #4
        AW: Steuererklärung 2013

        Hallo,

        da bin ich überfragt.
        Am besten telefonieren Sie einmal mit dem FA Bamberg.
        Die sollten eine richtige Antwort geben können.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Steuererklärung 2013

          Ok, trotzdem danke für die Hilfe.

          Grüße, aana

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung 2013

            Zitat von aana Beitrag anzeigen
            Ok, trotzdem danke für die Hilfe.

            Grüße, aana

            Hallo aana,

            nach Rücksprache mit dem Finanzamt Mannheim erhielt ich folgende Auskunft:

            die Steuererklärung an Ihr zuständiges Finanzamt ( Bamberg ) abgeben.

            H a g e n - G r o n e r t

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              #7
              AW: Steuererklärung 2013

              Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

              Grüße, aana

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung 2013

                Zitat von aana Beitrag anzeigen
                Ok, trotzdem danke für die Hilfe.

                Grüße, aana
                Hallo aana,

                noch eine Information:

                ich habe um sicher zu sein, eben mit dem BZSt in Berlin telefoniert.

                Eine Mitarbeiterin des BZSt hat bestätigt, dass wie in Ihrem Fall aana,

                die Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben ist.

                H a g e n - G r o n e r t

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2013

                  Jetzt bin ich sicher, dass ich die Steuererklärung an mein zuständiges Finanzamt abgeben soll. Daraus ergibt sich meine weitere Frage, ob ich beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bin.

                  Laut § 49 EStG ist beschränkt steuerpflichtigt, wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

                  Mein fester Wohnsitz ist in Polen, jedoch habe ich zwei Monate in Deutschland gewohnt. Mit der Lohnsteuerbescheinigung habe ich drei Meldebescheinigungen enthalten. Ich bin in diesem Fall noch beschränkt steuerpflichtig, hab ich das gut verstanden?

                  Außer allgemeiner Angabe und der Bankverbindung habe ich bisher keine anderen Felder ausgefüllt. Ich habe weder Kirchensteuer bezahlt, noch Sonderausgaben gehabt. Ich bin nicht sicher, was ich in Feldern von 96-104 ankreuzen soll.

                  Grüße, aana

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                    #10
                    AW: Steuererklärung 2013

                    Zitat von aana Beitrag anzeigen
                    Jetzt bin ich sicher, dass ich die Steuererklärung an mein zuständiges Finanzamt abgeben soll. Daraus ergibt sich meine weitere Frage, ob ich beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bin.

                    Laut § 49 EStG ist beschränkt steuerpflichtigt, wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

                    Mein fester Wohnsitz ist in Polen, jedoch habe ich zwei Monate in Deutschland gewohnt. Mit der Lohnsteuerbescheinigung habe ich drei Meldebescheinigungen enthalten. Ich bin in diesem Fall noch beschränkt steuerpflichtig, hab ich das gut verstanden?

                    Außer allgemeiner Angabe und der Bankverbindung habe ich bisher keine anderen Felder ausgefüllt. Ich habe weder Kirchensteuer bezahlt, noch Sonderausgaben gehabt. Ich bin nicht sicher, was ich in Feldern von 96-104 ankreuzen soll.

                    Grüße, aana

                    Hallo aana,

                    bitte lesen:

                    http://www.finanzamt.sachsen.de/4951

                    H a g e n - G r o n e r t

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                      #11
                      AW: Steuererklärung 2013

                      Vielen Dank für Ihre Information. Es steht fest, dass ich beschränkt steuerpflichtig bin.

                      Grüß, aana

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