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    Kursgebühren

    Hallo,

    im März 2014 lege ich eine Prüfung ab: Diesen Termin, mit sofortiger Zahlung per Kreditkarte, habe ich allerdings schon im November 2013 bezahlt /bezahlen müssen.

    Diese Gebühren müssen dann in 2013 oder wegen dem Prüfungstermin, in 2014 mit in die Einkommensteuer hinein?

    Ebenso eine weitere Frage zu diesem Thema.
    Ich habe mich "Privat" fortgebildet und einen Fernlehrgang der ILS belegt. Dieser Lehrgang kostet 2032 €.
    Die Rechnung für den Lehrgang kam ebenfalls 2013, zahle diesen aber in einem monatlichen Betrag von 148 €.
    Dennoch die Rechnung in 2013 komplett einreichen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Gruss Trinchen
    Zuletzt geändert von Trinchen; 18.02.2014, 09:00.

    #2
    AW: Kursgebühren

    wenn die Kredikartenabrechnung noch 2013 war, dann 2013 im Jahr der Zahlung.

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      #3
      AW: Kursgebühren

      Hallo Kloebi,

      danke für deine Antwort. Ich hatte gerade meinen Beitrag editiert und noch die ILS eingefügt. Bitte nicht wundern, das lag an mir :-)

      LG Trinchen

      Kommentar


        #4
        AW: Kursgebühren

        http://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip
        Mfg

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