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Steuererklärung Elternzeit

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    Steuererklärung Elternzeit

    Hallo Zusammen,

    ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und muss jetzt eine abgeben. Ich brauche dringend Hilfe, da ich überhaupt keine Ahnung habe und mir auch keinen Steuerberater leisten kann.

    Kurz zu meinem Hintergrund:
    Ich bin seit 2011 verheiratet und in 2012 kam unser Kind auf die Welt. Seit Mai 2012 bin ich zu Hause.

    1.) Welche Unterlagen muss ich verwenden? MUSS ich den Mantelbogen nehmen oder KANN ich auch die vereinfachte Steuererklärung nehmen?

    2.) Kann man Versicherungen wie z.B. Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen von der Steuer absetzen?

    3.) Mein Kind ist bei mir mitversichert. Muss ich hier etwas angeben? Wenn ja, wo?

    4.) Ich habe einmalig einer Firma eine Rechnung mit MwSt gestellt. Wo muss ich das angeben?

    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Steuererklärung Elternzeit

    Hallo familienmangerin1985,

    bist du gewerblich oder freiberuflich tätig ?

    zu 1.) Verwende am besten das Elsterformular im Gesamtumfang. Hauptvordruck, Anlage G oder S für deinen Gewinn/Verlust

    zu 2.) Anlage Vorsorgeaufwand

    zu 3.) Anlage Kind

    zu 4.) wer Umsatzsteuer in Rechnung stellt, muss diese auch abführen also Formular Umsatzsteuererklärung.

    Eingabehilfe beim Ausfüllen beachten, da klären sich viele Fragen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuererklärung Elternzeit

      Zusatz: Die vereinfachte Steuererklärung gibt es nur auf Papier. Bei Elster nimmt man einfach nur das was man braucht, das ist genau so einfach.

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        #4
        AW: Steuererklärung Elternzeit

        Hallo Zusammen,

        vielen Dank für Eure Antworten.

        Bezüglich der einmalig geschriebenen Rechnung habe ich das Problem, dass ich weder freiberuflich bin, noch ein Gewerbe habe. Ich aber die Umsatzsteuer abführen möchte/muss.

        Ich hab mir im Internet einige Berichte durch gelesen, bin mir aber jetzt ehrlich gesagt nicht mehr sicher, was ich tun kann.

        Bekomme ich dadurch irgendwelche Probleme?

        Herzlichen Dank im Voraus!

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          #5
          AW: Steuererklärung Elternzeit

          Wenn Du kein Unternehmer bist dann darfst Du natürlich auch keine Umsatzsteuer ausweisen.

          Richtiger wäre es meiner Meinung nach, die Rechnung zu berichtigen. Der Rechnungsempfänger hat sowieso keinen Vorsteuerabzug daraus, da wäre es in seinem Interesse, die Steuer zurückzukriegen.

          Aber grundsätzlich nimmt das Finanzamt natürlich auch gerne die Steuer von Dir, wird Dir vielleicht mal auf die Finger klopfen, aber wenn Du das nicht wieder tust dann wird nicht viel passieren.

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            #6
            AW: Steuererklärung Elternzeit

            Das ist ja echt mist. Der Kollege von meinem Mann (Freiberufler) meinte, es wäre kein Problem wenn man 1x im Jahr eine Rechnung schreibt. Hierfür müsste man dann kein Gewerbe anmelden.

            Gesagt getan, ich hab der Leasingfirma die Rechnung geschrieben (ohne MwSt) und schon kam die Bitte, die MwSt mit aufzuführen.

            Ja und jetzt hab ich das Problem.

            Kann man denn im Nachhinein ein Gewerbe anmelden? Spielt hier das Gründungsdatum auch eine Rolle?

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              #7
              AW: Steuererklärung Elternzeit

              Hallo familienmangerin1985,

              der einfachste Weg wäre der Tip von L.E. Fant -> schreib eine Rechnung ohne MwSt., aber vielleicht wird die Firma die alte Rechnung nicht mehr rausrücken wollen und das Problem hängt an dir.
              Wenn deine Rechnung alle formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllt hat, hat die Firma mit Sicherheit die Vorsteuer bekommen -> sprich du musst den Umsatz erklären und die Steuer abführen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Steuererklärung Elternzeit

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Wenn deine Rechnung alle formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllt hat, hat die Firma mit Sicherheit die Vorsteuer bekommen
                Davon geh ich auch aus. Schließlich wäre das der einzige Grund, warum sie eine Rechnung mit Umsatzsteuer haben wollen sollte.

                Sie hätte die Vorsteuer aber ohne gesetzliche Grundlage bekommen und muss sie an das Finanzamt zurückzahlen.

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