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Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

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    Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

    Hallo,

    1.) kann man Sonderausgaben(z.B. Krankenkasse) mit Kapitalerträgen verrechnen, ohne Günstigerprüfung auszuwählen?

    Reicht es dafür die Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen, so dass eine Verrechnung automatisch geschieht, oder muss ich die Sonderaufwendungen in den Zeilen 7-13 unter korrigierte Beträge manuell abziehen und Zeile 5 ankreuzen?


    2.) Wie läuft das eigentlich mit dem Sparer Pauschbetrag wenn er bei den Banken ungünstig verteilt war:
    in der Eingabehilfe steht man soll Zeile 5 ankreuzen und den Betrag aus der Steuerbescheinigung und darunter den korrigierten Betrag in den Zeilen 7 bis 13 eintragen.

    Wenn ich das tue, und oben in der Werkzeugleiste auf den Taschenrechner drücke (= Berechnung der Höhe der zu zahlenden Steuer), dann wird zusätzlich zu dem Sparer Pauschbetrag den ich manuell abgezogen habe, nochmal der komplette Sparer Pauschbetrag automatisch von der Software abgezogen, also wird der Teil, welchen ich nicht bei Banken in Abzug bringen konnte, doppelt abgezogen in der Berechnung. Ist meine Eingabe dann trotzdem richtig?

    Also Beispiel
    Zeile 7 20.000 €
    Zeile 7 Korrigierter Betrag 19.799 mit Erläuterung, nicht genutzter Sparer Pauschbetrag in Höhe von 201 €

    Zeile 14 oder 15: 600 €

    Ergebnis in der Elster Berechnung
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19.799
    abzüglich Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . -801
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . 18.998 . . . . . . . . . . . . . 18.998

    das würde dann meiner Meinung nach bedeuten dass ich statt 801 € 1001 € Sparer Pauschbetrag in der Berechnung habe.

    Grüße
    Ralph

    #2
    AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

    1) Nein
    2) Deine Eingaben sind unsinnig, und wo stehen soll, dass nicht genutzte Freistellungsaufträge in den Korrekturspalten zu Zeile 7ff eingetragen werden soll, ist mir schleierhaft.

    Gesamte Erträge bei der Bank: 20000 Euro, davon waren 600 Euro freigestellt, bei anderen Banken wurde kein Freistellungsauftrag genutzt.
    Besteuert wurden also 19400 Euro mit 25%, also 4850 Euro (bei Nichtabzug von KiSt)

    Zeile 7: 20000
    Zeile 14: 600
    Zeile 15: 0

    Nun wird völlig korrekt gerechnet, 20000 minus 801 = 19199, davon 25% sind 4799,75, die zu viel gezahlten 50,25 gibt es zurück.

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      #3
      AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

      zu 1.
      d.h. also, wenn ich keine Günstigerprüfung mache, verfallen meine Sonderausgaben wertlos? Andere Einkünfte mit denen ich sie verrechnen könnte, bestehen bei mir nicht.

      zu 2.
      das steht aber so in der Eingabehilfe (das Feld mit dem Gelben Hintergrund, auf der Rechten Seite im Elster Formular)

      Zitat:
      Liegt bei Ihnen insbesondere einer der folgenden Sachverhalte vor, können Sie den Steuereinbehalt durch das Finanzamt überprüfen lassen, wenn

      -der Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug nicht vollständig ausgeschöpft wurde,
      -...
      -...

      In diesen Fällen kreuzen Sie bitte das Feld in der Zeile 5 an, tragen in der jeweiligen Zeile in der rechten Spalte der Zeilen 7 bis 13 die Werte der betreffenden Steuerbescheinigung und in der Spalte darunter den jeweiligen korrigierten Betrag ein. Erläuterungen nehmen Sie bitte in den darauf folgenden zugehörigen Zeilen vor.

      Kommentar


        #4
        AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

        Was stört dich denn an der Günstigerprüfung? Der einzige Unterschied ist doch, dass du dann alle Kapitalerträge erklären musst, auch die, von denen keine Steuern einbehalten wurden. Dafür kommen dann deine Sonderausgaben etc. zur Geltung.

        Die Spalte mit den korrigierten Beträgen ist wirklich für was anderes gedacht.

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          #5
          AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

          zu 2 ok

          zu 1.
          Wenn ich günstiger Prüfung ankreuze, werden in der Berechnung der zu zahlenden Steuer die Sonderausgaben nur Berücksichtigt, wenn mein Einkommen sehr niedrig liegt, so dass der zu zahlende Steuersatz unter 25 % liegt.
          Ist das Kapitaleinkommen aber sehr hoch z.B. 100.000 €, dann werden in der Berechnung der zu zahlenden Steuer keine Sonderausgaben von Elster Formular berücksichtigt.

          Bedeutet dass, dass man bei einem hohen einmaligen Kapitalertrag keine Möglichkeit hat, Sonderausgaben anzusetzen?

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            #6
            AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

            Elster Formular zeigt mir dann folgendes an

            Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
            Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.000
            abzüglich Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . -801
            Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . 99.199 . . . . . . . . . . . . . 99.199
            Berechnung der Einkommensteuer
            zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . -1.907 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
            zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 99.199 . . . . . . . . . . . . . . 24.799
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.799


            meine 1907 Sonderaufwand würden dann ungenutzt verfallen.

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              #7
              AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

              nenene

              Für dich ist die Besteuerung nach dem Abgeltungstarif mit 25 % günstiger.

              Tariflich würde bei einem ZVE von 100.000 Euro vielleicht 40 % Steuern herauskommen. Davon würden zwar dann deine Sonderausgaben abgezogen, insgesamt wäre das aber ungünstiger, also Abgeltungstarif.

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                #8
                AW: Sonderausgaben mit Kapitalerträgen verrechnen + Frage zum Sparer Pauschbetrag

                ok.
                Vielen Dank für die Antworten

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