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Belegabruf - unhandlicher geht's nicht

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    Belegabruf - unhandlicher geht's nicht

    Ich habe vor einigen Tagen den Belegabruf initiiert und habe, nachdem ich den Abrufcode für mich und Freischaltcode für meine Frau bekommen habe, versucht, die Daten abzurufen.
    Da ElsterOnline Portal mit der darin enthaltenen Steuersoftware m.E. total benutzerunfreundlich ist, habe ich versucht, die Belegdaten in ElsterFormular herunter zu laden und einzufügen.
    Bei meinen Daten hat das relativ gut funktioniert.
    Nicht aber bei den Daten für meine Frau - ihre Daten konnte ich leider nur teilweise abrufen.
    Beim Abruf wurde eine sog. Antrags-ID abgefragt. Ja was ist das den nun schon wieder? Kann einer einem das mal erklären?
    Also Sicherheit ist ja schön und gut, aber so dermaßen umständlich ist nicht mehr schön.
    Ich habe mich auf diesen Belegabruf tatsächlich gefreut und gemeint, dass hier eine echte Erleichterung generiert wurde - leider Fehlanzeige.
    Da ist wirklich noch Verbesserungspotenzial vorhanden.

    Bin gespannt, wenn ich die Daten von meinen Kindern erhalte - vielleicht klappt's da ja besser.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    #2
    AW: Belegabruf - unhandlicher geht's nicht

    Hallo,

    wenn man für jemand anderes als sich selbst Daten abrufen will, braucht man auch eine Berechtigung dazu.
    Dafür dient die Auftrags-ID.
    Wie das alle richtig zu handhaben ist, kann man hier erfahren:
    https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf

    P.S.
    Die Menge an Daten kann nur soviel sein, wie AG KK o.Ä. die auch übermittelt haben.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 24.02.2014, 21:39.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Belegabruf - unhandlicher geht's nicht

      Danke an Basteltyp - aber ehrlich, wenn man schon einen Leitfaden braucht, damit man es schafft, die Belegdaten abzurufen und einzufügen, dann spricht das doch Bände.

      Kommentar

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