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Anlage Kind erforderlich (Kinder aus 1. Ehe)

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    Anlage Kind erforderlich (Kinder aus 1. Ehe)

    Hallo Zusammen,

    mein Mann hat 2 Kinder aus der ersten Ehe für die er alleine unterhaltspflichtig ist. Die Kinder sind 22 und 24 Jahre alt.
    Muss er für die Kinder jeweils die Anlage Kind ausfüllen oder ist das nicht erforderlich? Das Kindergeld erhält die Kindsmutter.
    Falls ja, welchen Betrag geben wir dann in Zeile 6 Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2013 an? Das komplette Kindergeld oder das halbe Kindergeld?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Liebe Grüße,
    red_latina

    #2
    AW: Anlage Kind erforderlich (Kinder aus 1. Ehe)

    Hallo,

    ist sinnvoll wegen Freibeträgen.
    siehe auch Hinweise zu volljährigen Kindern in der Anlage Kind
    Alber KG-Betrag (1104)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage Kind erforderlich (Kinder aus 1. Ehe)

      Für jedes Kind ist eine Anlage Kind auszufüllen. Die Eltern haben Anspruch auf Kindergeld je zur Hälfte.


      EDIT: Wie - die Frage ist eine Stunde alt und dann antworten wir zwei innerhalb von Sekunden?

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        #4
        AW: Anlage Kind erforderlich (Kinder aus 1. Ehe)

        Hallo,

        @ L. E. Fant

        Begegnung der unheimlichen Art :-)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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