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    Werbungskosten

    Hallo guten Abend. Kann ich regelmäßige Kosten, die aus einer außergerichtlichen Einigung entstanden sind irgendwo absetzen?

    #2
    AW: Werbungskosten

    Ja, natürlich, wenn sie einer der Einkunftsarten zugerechnet werden können.

    EDIT: ich nehms zurück.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 26.02.2014, 20:26.

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      #3
      AW: Werbungskosten

      Also hab ich das richtig verstanden, nein kann man nicht absetzen?

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        #4
        AW: Werbungskosten

        Hallo,

        wie ich schon im anderen Thread geschrieben hatte, fehlt da die Info, um was es in dem Rechtsstreit ging.


        >>>EDIT: ich nehms zurück.

        Wieso? Ich kann mir schon Umstände vorstellen, wo das geht.
        Und zwar sogar ohne passende Einkünfte, dann als außergewöhnliche Belastungen (ab 2013 geht das aber nur noch in existenzgefährdenden Fällen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          >>>EDIT: ich nehms zurück.
          Wieso? Ich kann mir schon Umstände vorstellen, wo das geht.
          Ja, oder Nein, oder ich weiß nicht. Was können das für !regelmäßige! Kosten sein? Ich könnt mir schon auch irgendwas vorstellen, aber eigentlich wissen wir gar nicht um was es monalisa50 geht ...

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ja, oder Nein, oder ich weiß nicht. Was können das für !regelmäßige! Kosten sein? Ich könnt mir schon auch irgendwas vorstellen, aber eigentlich wissen wir gar nicht um was es monalisa50 geht ...
            Mutmaßlich eine Vereinbarung der Art X zahlt an Y monatlich N Euro zur Vermeidung eines Rechtsstreits. Vorstellen kann man sich da vieles, wissen tut man, da die Threaderstellerin ob Nachfragen nach dem Charakter der außergerichtlichen Vereinbarung schweigt nichts, mit Elster hat es eh nichts zu tun, und Steuerberatung wäre es im Zweifelsfall auch. Also Klappe zu, Affe tot.

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