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Bei Berechnung Abruch-Hinweis wegen Anlage Kind

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    Bei Berechnung Abruch-Hinweis wegen Anlage Kind

    Ich versuche mich im Moment an unserer 2013’er Einkommensteuer-Erklärung, scheitere aber, denn ich erhalte diese beiden Hinweise:

    +++ AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. +++

    Aufgrund der Tipps hier im Forum habe ich alle Anlagen für die Kinder entfernt. Anschließend war eine Berechnung möglich.

    Dann habe ich die Anlage Kind für das älteste der vier Kinder neu angelegt und eine Berechnung vorgenommen. Sogleich erschien wieder der Abbruch-Hinweis, obgleich ich der Meinung bin, dass ich alle Daten für Kind 1 richtig eingegeben habe:

    6 Geburtsdatum: 06.04.1988
    6 Kindergeld: 2.208
    10 Kindschaftsverhältnis: leiblich / leiblich
    16 Ausbildung vom-bis: 01.01.2013-31.12.2013
    17 Bezeichnung der Schul-/Hochschul- oder Berufsausbildung: Uni XYZ
    23 Grund-/Zivildienst vom-bis: 01.08.2009-30.04.2010
    24 Erstausbildung abgeschlossen: Nein
    50 Auswärtige Unterbringung von-bis: 01.01.2013-31.12.2013
    51 Anschrift : XYZ

    Ausweislich des Geburtsdatums ist das Kind im Veranlagungszeitraum 25 Jahre alt geworden. Das Kindergeld wurde aber unterbrechungslos bis Januar 2014 weitergezahlt aufgrund der 9-monatigen Zivildienstzeit, die in Zeile 23 auch angegeben ist.

    Was mache ich falsch? Oder ist ELSTER überfordert, wenn Kindergeld über das 25igste Lebensjahr hinaus empfangen wird?

    Danke für hilfreiche Rückmeldungen sagt der HHH1961

    #2
    AW: Bei Berechnung Abruch-Hinweis wegen Anlage Kind

    Bei mir geht's. Uni vom 1.1.13-31.12.13 in Zeile 17 alleine liefert den AHW, füge ich den Zivildienst in Zeile 23 hinzu, verschwindet dieser und es wird (bei hinreichend hohem Einkommen) der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt.

    15.0, Rev. 13587

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      #3
      AW: Bei Berechnung Abruch-Hinweis wegen Anlage Kind

      @neysee: Ist es bei Dir denn eine vergleichbare Konstellation, d.h. das Kind ist >25 Jahre? Denn darin vermute ich die Überforderung bzw den Abbruch. Mag mich aber irren.

      Ich habe übrigens
      Version 15.0
      Revision 13587
      Zuletzt geändert von HHH1961; 01.03.2014, 12:21.

      Kommentar


        #4
        AW: Bei Berechnung Abruch-Hinweis wegen Anlage Kind

        Hallo,

        wenn du die Berechnung sehen willst, gibst du beim Geburtsdatum das Jahr 1989 ein und löscht mal die Angaben zum Grund - Zividienst. Dann führst du die Berechnung durch.Anschließend gibst du natürlich wieder die korrekten Daten ein.
        Das ist nur ein Tipp um die Berechnung durchzuführen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Bei Berechnung Abruch-Hinweis wegen Anlage Kind

          Zitat von HHH1961 Beitrag anzeigen
          @neysee: Ist es bei Dir denn eine vergleichbare Konstellation, d.h. das Kind ist >25 Jahre? Denn darin vermute ich die Überforderung bzw den Abbruch. Mag mich aber irren.

          Ich habe übrigens
          Version 15.0
          Revision 13587
          Ich habe exakt die angegebenen Daten angegeben, als geb. 6.4.88, Z17 die Uni 1.1.13-31.12.13, Z23 den Zivildienst mit o.a. Zeitraum, KG 2208, dann natürlich Zusammenveranlagung mit Kindheitsverhältnis zu Ehemann und -frau, mit und ohne Auswärtsunterbringung.
          Wie gesagt, sobald der Zivildienst eingegeben wird, ist der AHW weg.

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            #6
            AW: Bei Berechnung Abbruch-Hinweis wegen Anlage Kind

            Danke für Eure Rückmeldungen. Das Problem ist behoben.

            Ich habe nochmals alle vier Anlagen für die Kinder gelöscht.

            Dann habe ich die Anlage für das Kind 1 (>25 Jahre) wie oben beschrieben inklusive Zivildienst gemacht => Berechung okay.

            Dann habe ich die Anlage für das zweitälteste und ebenfalls volljährige Kind 2 gemacht => Berechnung okay.

            Dann habe ich die Anlage für das drittälteste und ebenfalls volljährige Kind 3 gemacht => Abbruch. Bei diesem Kind hatte ich bei Ausbildung das Gymnasium 01.01.2013-28.06.2013 und Universität 01.10.2013-31.12.2013 eingetragen. Mit der zeitlichen Lücke zwischen Schulende und Studiumbeginn konnte das Programm augenscheinlich nicht umgehen. Als ich die Lücke verkleinerte, indem ich als Schulende 30.07. oder 31.08. oder 30.09. eingab, wurde eine Berechnung ausgeführt, wenngleich mit jeweils unterschiedlichen Ergebnissen. Nach meinem Verständnis wird es steuerlich ohne Nachteile akzeptiert, wenn zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht mehr als vier Monate liegen. Das Programm scheint dies jedoch nicht korrekt zu berücksichtigen. Oder mache ich einen Denkfehler?


            Ich habe meinen Denkfehler selbst gefunden ;o)
            Das Schulende ist wahrheitsgemäß mit 28.06.2013 und die zeitliche Lücke (von max 4 Monaten) bis Studiumbeginn ist in Zeile 20 einzutragen, dann funktioniert die Berechnung problemlos.
            Zuletzt geändert von HHH1961; 01.03.2014, 19:29.

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