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Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013

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    Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013

    Hallo,

    ich hätte folgende Frage: ich wollte jetzt die Steuererklärung 2013 machen und habe folgendes Problem. Mir liegen 3 Lohnsteuerbescheinigungen 2013 vor.
    1) Ich hatte beim AG-A vom 01.01-30.04.13 gearbeitet, wurde seinerseits gekündigt.
    2) Neuer AG-B 01.11-31.12.13
    3) Lohnsteuerbescheinigung vom AG-A für die Abfindung. Diese wurde jedoch in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) eingetragen + Zeile 19, steuerpfl. Entschädigungen die nich ermäßigt besteuert werden-in 3. enthalten.

    Jetzt meine Frage, warum wurde die Abfindung nicht in Zeile 10 eingetragen? Ich hatte ja noch 2013 beim AG-A gearbeitet, wurde seinerseits gekündigt und bekam die Abfindung noch in 2013.
    Wie muss ich es in der Steuererklärung eintragen? Bzw. findet hier die Anwendung der Fünftelregelung? Wir es vom amtswegen FA geändert?

    vielen Dank!!!!

    #2
    AW: Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013

    Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber für die nach Ihren Angaben gezahlte Entschädigung lediglich aus technischen Gründen eine gesonderte Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat, da die erste Bescheinigung bereits erstellt war.Um beim Finanzamt keine Missverständnisse aufkommen zu lassen würde ich deshalb die drei Lohnsteuerbescheinigungen so erfassen, wie sie Ihnen vorliegen.

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      #3
      AW: Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013

      ja, die 1-ste Abrechnung war bereits erstellt.
      Heißt das jetzt, dass das Finanzamt es vom amtswegen ändert, d.h. gem. der Fünftelregelung?

      Danke

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        #4
        AW: Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013

        Sie tragen die Entschädigung als extra Lohnsteuerbescheinigung ein. Das Finanzamt ändert von sich aus nichts, da Sie bei einer Entschädigung und einem Eintrag in der Zeile 10 ff. der Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt durch Vorlage von entsprechenden Vereinbarungen bezüglich der Entschädigung nachweisen müssen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine besondere Besteuerung nach der Fünftelregelung erfüllt sind.

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          #5
          AW: Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung 2013

          Vielen Dank!

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