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Geldwerter Vorteil - Versteuerung beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber

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    Geldwerter Vorteil - Versteuerung beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber

    Hallo,

    ich habe ein Problem: ich habe im Jahr 2010 zwei Fahrzeuge gekauft und komplett mit dem Erhalt meiner Rente versteuern müssen.
    Der Einkommensteuerbescheid für 2010 enthielt eine deftige Nachzahlung. Da ja hier eine neue Regelung im Mai 2013 in Kraft trat, möchte ich das zuviel gezahlte Geld vom Finanzamt zurückfordern. Wie mache ich das am besten? Gibt es hierfür irgendwo Musteranschreiben?

    Vielen Dank für Antworten

    #2
    AW: Geldwerter Vorteil - Versteuerung beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber

    Wo bitte ist der geldwerte Vorteil, wenn zwei Fahrzeuge vom (ehemaligen) Arbeitgeber gekauft werden. Handelt es sich um Neufahrzeuge mit einem entsprechenden Mitarbeiterrabatt ?
    Habe die Befürchtung, dass, wenn die betreffenden Bescheide bestandskräftig sind, es keine Änderungsvorschrift gibt.

    Kommentar


      #3
      AW: Geldwerter Vorteil - Versteuerung beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber

      Unabhängig vom Bescheid!

      Regel:
      Steuerbescheid
      Einspruchsfrist
      Einspruchentscheidung
      Klage
      Entscheidung
      Revision
      usw

      Wenn aber der Steuerbescheid endgültitig ist, kann er nicht mehr geändert werden. Da helfen auch spätere Urteile nichts.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Geldwerter Vorteil - Versteuerung beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Unabhängig vom Bescheid!

        Wenn aber der Steuerbescheid endgültitig ist, kann er nicht mehr geändert werden. Da helfen auch spätere Urteile nichts.
        Das erste versteh' ich nicht, das zweite ist ja meine Meinung.

        Kommentar

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