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Umsatzsteuervoranmeldung / Diff.besteuerung

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    Umsatzsteuervoranmeldung / Diff.besteuerung

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung. Bin an der für Januar (mit Dauerfristverlängerung), die ich jetzt absenden will.

    Dazu meine Frage: Ich will Differenzbesteuerung in Anspruch nehmen. Muss ich das irgendwo in Elster-Online kenntlich machen (einhaken, o.ä.)? Ich habe hierzu nichts gefunden. Beim FA war man sich nicht sicher, wie ich vorgehen sollte.

    Der Grund meiner Frage ist, dass es m.E. anhand des Online-Formulars zur UStVa nicht ersichtlich ist, dass ich Diff.besteuerung in Anspruch nehme, da letztlich nur "Bemessungsgrundlage" und die hieraus sich ergebende USt zu sehen sind.

    Wenn es kein Feld hierfür gibt, dann wäre wohl eine nachgereichte Erklärung an das FA sinnvoll, in der ich die Steuerberechnung aufschlüssel, aber davor wollte ich schlicht sicher gehen nichts übersehen zu haben.

    VIELEN DANK SCHON JETZT!
    MLAK

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung / Diff.besteuerung

    Vielleicht hilft folgender Beitrag:

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?26381-Differenzbesteuerung-Voranmeldung
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung / Diff.besteuerung

      Hallo Elster-Tester,
      danke für die Antwort!

      Den Forumsbeitrag hatte ich gesehen - Problem daran ist, dass der Beitrag von 2010 stammt und es damals wohl andere Formulare gab. Jetzt müssen die UStVa elektronisch erfolgen; Formulare haben sich geändert und eine Zeile bzw. einen Punkt "27" für Differenzbesteuerung, der in dem genannten Beitrag angesprochen wird, gibt es nicht mehr.

      Ich werde es jetzt so machen, dass ich in die UStVa nur die Bemessungsgrundlage im Sinne einer Diff.besteuerung und die daraus sich ergebende USt eintragen werde. Den Rest des Umsatzes lasse ich weg, da ja hierauf auch keine USt anfällt.
      Zugleich schicke ich dann eine Erläuterung an das FA, die die Berechnungen erklärt.

      Ich denke/hoffe, dass das dann reichen wird.

      Nochmals danke & viele Grüße!

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung / Diff.besteuerung

        Ja die Zeilennummern ändern sich öfter mal. Nach wie vor - in dem Link aber nicht erwähnt - ist es Kennzahl 81.

        Ob sich der Finanzbeamte freut, wenn er jetzt jeden Monat zum Termin noch Erläuterungen kriegt, wo doch in den Formularen alles vorgedruckt ist was das Finanzamt wissen will . . . ?

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung / Diff.besteuerung

          Der Teil "ohne USt" gehört nicht in die UStVA. Der Teil, auf den du USt ausweist, bitte "normal" zu den 19%-Umsätzen erfassen (ich gehe jetzt einfach mal vom normalen Steuersatz aus).

          Wenn du möchtest, kannst du dem Amt deinen "Einstieg" in die Differenzbesteuerung einmalig (!) mitteilen. Jeden Monat würde ich das aber nicht machen.
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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