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Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

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    Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

    Guten Morgen,
    ich habe eine Frage.
    Ich wohne gemeinsam mit meiner Freundin in einer Lebenspartnerschaft in meinem Eigenheim.
    Meine Freundin studiert, und hat im Jahr 2013 Gelder aus dem Bildungskredit erhalten und kein BaföG (über Regelstudienzeit).
    Nebenbei hat Sie ca. 2000€ Brutto über Nebenjobs verdient. Des weiteren hat Sie bis Mitte des Jahres Kindergeld erhalten.
    Ich habe gehört das ich nach §33a meine Freundin als „Außergewöhnliche Belastung“ angeben kann. Dabei können monatlich 599€ geltend gemacht werden
    Was ich zu dem Thema noch gefunden habe:
    „Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person im Unterhaltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie 624 € jährlich übersteigen.“

    Jetzt meine Fragen:
    In welchem Formular muss ich das angeben, im „Hauptformular“ oder in der Anlage „Unterhalt“?
    Wie wird das Kindergeld verrechnet?
    Kann ich die 624€ Freibetrag abziehen, wenn ja, vom Brutto oder Netto verdienst?
    Welche Unterlagen muss ich dem FA dafür zur Verfügung stellen?

    Über euere Hilfe würde ich mich sehr freuen

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

    Vorfrage:

    Einmal sagst Du "Lebenspartnerschaft", das andere Mal "Freundin", Dein Benutzername lässt auf einen Mann spekulieren. Also nur zur Sicherheit: Nicht verheiratet, keine EINGETRAGENE Lebenspartnerschaft ?

    Voraussetzung für Unterhaltsabzug ist, dass Du ihr gegenüber unterhaltsVERPFLICHTET bist ODER die öffentliche Hand ihre Leistungen wegen Deiner Unterhaltsleistungen ganz oder tw. nicht gewährt oder bei einer Antragstellung nicht gewähren würde.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

      Moin,
      wir leben seit ca. 4 Jahren in einem Haushalt, sind nicht verheiratet.
      Sie hat diese jahr im Februar ihr Studium erfolgreich beendet. Als sie sich arbeitlos gemeldet hat, wurde ihr gesagt, das sie keine ALG erhält. Da sie mit mir in einer Lebensgemeinschaft lebt, und mein Verdienst zu hoch sei.
      Aus dem Grund sind wir überhaupt darauf gekommen es steuerlich geltend zu machen.

      Grüße

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

        Hallo,
        Anlage Unterhalt.
        Beachte den Unterschied zwischen Lebenspartnerschaft und Lebensgemeinschaft.
        Benütze die Eingabehilfe.
        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

          Hallo FIGUL,
          vielen Dank für die Antwort. Was ist mit der Eingabehilfe gemeint?

          Danke und Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastung Student, in Lebensgemeinschaft

            Hallo,

            Eingabehilfe = Ausfüllhilfe - enthält Tipps und Hinweise für das Ausfüllen des angeklickten Felds. Unter Menuepunkt - Ansicht - kann die Eingabehilfe unten am Bildschirm eingeblendet werden

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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