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Anlage AV - unmittelbare oder mittelbare Zulagenberechtigung

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    Anlage AV - unmittelbare oder mittelbare Zulagenberechtigung

    Sind Rechtsreferendare unmittelbar oder mittelbar zulagenberechtigt?
    Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes, aber im im Gegensatz zu einem Beamtenanwärter im mittleren oder gehobenen Dienst liegt wohl kein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor? Oder sind Referendare für die Riesterförderung doch Beamten gleichgestellt?
    1
    ja
    100,00%
    1
    nein
    0,00%
    0

    Die Umfrage ist abgelaufen.

    Zuletzt geändert von sulu; 12.03.2014, 09:37.

    #2
    AW: Anlage AV - unmittelbare oder mittelbare Zulagenberechtigung

    Hallo,

    das ist bestimmt kein ELSTER Problem.
    Das erfährt man auch ohne Umfrage bei dem RiesterVersicherungsVertreter seines Vertrauens.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV - unmittelbare oder mittelbare Zulagenberechtigung

      Versicherungsvertreter sind sicher eine kompetente Hilfe bei steuerlichen Problemen. Das mit der Umfage war nur eine "Spielerei" als neuer Nutzer und zugegebenerweise nicht notwendig.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV - unmittelbare oder mittelbare Zulagenberechtigung

        Ob Dein Bundesland die Rechtsreferendare im Status eines Beamten auf Widerruf oder als Angestellter anheuert, wirst du besser wissen als wir. Lt. Wikipedia scheint ersteres nur in Thüringen der Fall zu sein. Entweder hast Du nun einen Arbeitsvertrag unterschrieben oder eine Ernennungsurkunde erhalten.

        Egal was es sei, die UNmittelbare Berechtigung dürfte in beiden Fällen vorliegen, denn ein Beamter ist Besoldungsbezieher und ein Angestellter in der Rentenversicherung PFLICHTversicherter, siehe § 10a EStG.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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