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Ausländische Aktien

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    Ausländische Aktien

    Hallo,
    kann mir jemand sagen wo und wie ich ausländische Aktienwerte in die Steuererklärung aufnehmen kann bzw. muss?
    Es liegen keine Aktienverkäufe vor, sie liegen lediglich im Depot im Ausland. Müssen sie dann überhaupt schon angegeben werden oder nur wenn ein Verkauf vorliegt?
    Für zukünftige Verkäufe würde mich interessieren zu welchem Steuersatz die Einkünfte aus ausländischen Aktien in Deutschland versteuert werden, weiß das jemand?

    Danke!
    Zuletzt geändert von k6stream; 15.03.2014, 11:39.

    #2
    AW: Ausländische Aktien

    In die Lohnsteuerbescheinigung kommen die nirgends rein. Wenn das anders gemeint sein sollte, dann poste Deine Frage bitte im richtigen Unterforum.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Ausländische Aktien

      Normalerweiße sind auch die ausländischen Banken recht kooperativ und teilen einem mit, wo man was in der Anlage KAP eintragen muss.
      Wenn nicht, dann wäre ein Gang zum Steuerberater zu empfehlen. Das hier ist ein Elster-Forum und kein Steuerberatungsforum.

      Aber Dividenten aus den Aktien müssen natürlich in der Anlage KAP eingetragen werden.
      Wenn du aber keinerlei Gewinne aus den Aktien hast, auch keine Dividente oder ähnliche Einnahmen, musst du natürlich in der Anlage KAP nichts eintragen.

      Mantelbogen Zeile 108 muss ein JA gesetzt werden. Auf einem Beiblatt würde ich dann noch erläutern, dass ich bei der Bank XY ein Konto habe, aber keine Einnahmen zugeflossen sind (um Nachfragen des FA zu vermeiden).
      Mfg

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