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Werbungskosten -> Entfernungspauschale

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    Werbungskosten -> Entfernungspauschale

    Guten Morgen Geimeinde.

    Zur Anlage N:

    Bei der Entfernungspauschalge gibt es die Spalten

    a) davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw zurückgelegt
    b) davon mit Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurückgelegt
    c) davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. Ä., als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt

    Meine Frage ist nun, ob diese Spalten bzw. die Kilometerangaben unter a, b oder c gleichwertigt sind? Bekomme ich z.B. für jeden Kilometer den ich unter b eintrage auch die 0,30 Euro angerechnet?

    Vielen herzlichen Dank!

    #2
    AW: Werbungskosten -> Entfernungspauschale

    Hallo Tux.1983,

    a.) und c.) sind gleichwertig, bei Eintragung unter b.) gibt es nichts angerechnet.

    Wenn dein Arbeitgeber dich befördert hast du doch keine Kosten.
    Wenn du mit dem Fahrrad fährst oder irgendwo mitgenommen wirst hast du sicherlich weniger Kosten als wenn du mit dem eigenen PKW fährst, aber dazu ist es eben eine Entfernungs p a u s c h a l e.

    Kannst du ja selbst testen, wenn du eine Probebertechnung machst.
    Entscheidend ist, dass du wahrheitsgemäße Eintragungen machst und nicht die Variante wählst, wo das meiste herauskommt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Werbungskosten -> Entfernungspauschale

      Das ist so nicht richtig. Mein Arbeitgeber hat mir die Sammelbeförderung (Werksbus) in Rechnung gestellt.
      Hierfür wurde mir vom Nettolohn jeden Monat 300 Euro abgezogen. Eine explizite Rechnung habe ich allerdings nicht darüber!

      Wie gebe ich diese Kosten in meiner Steuererklärung an, wenn nicht über das Feld in der Entfernungspauschale???

      Vielen Dank!

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