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Kapitalerträge (ausschließlich private Tages- und Festgeldkonten)

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    Kapitalerträge (ausschließlich private Tages- und Festgeldkonten)

    Guten Morgen.

    Anfang des Jahres habe ich von allen Banken, bei denen ich ein Festgeldkonto führe, die Steuerbescheinung bekomme. Dort sind die Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer und die Solidaritätszulage aufgeführt (alle anderen Angaben sind auf 0,00).

    Bei einer Bank hatte ich den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro voll ausgeschöpft.

    Nun meine Fragen:
    1. Bin ich nun verpflichtet, hierüber Angaben in meiner Steuererklärung zu machen?
    (Ich habe es bisher so verstanden, dass es nur sinnvoll ist, wenn vergessen wurde bei einer Bank einen Freistellungsantrag zu stellen. Man könne sich somit im nachhinein seine zuviel gezahlten Steuern wiederholen?)

    2. Was ist eigentlich, wenn ich bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag von 801 Euro eingereicht und damit die Höchstgrenze überschritten hätte? (kann ja leicht passieren)
    Wer überprüft diese Angaben? Verweigert dann sofort eine Bank den Auftrag? Muss man deshalb die Angaben in der Steuererklärung machen, damit man evtl. zu wenig gezahlten Steuern nachbezahlen kann?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Kapitalerträge (ausschließlich private Tages- und Festgeldkonten)

    1. wenn nur bei einer Bank dann nicht.

    2. Die Bank verweigert nicht, die kann ja nicht wissen, was sie bei anderen Banken machen. Sie begehen halt Steuerhinterziehung bzw. zumindest leichtfertige Steuerverkürzung. Von daher sollten sie schon regelmäßig prüfen, ob die Höchstbeträge nicht überschritten wurden. Auf jeden Fall müssen sie dann alle Zinsen in der Anlage KAP erklären.

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