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Lebensmittelpunkt

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    Lebensmittelpunkt

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Lebensmittelpunkt.
    Ich habe meinen Wohnsitz in dem Ort, in dem ich Berufstätig bin.
    Mein Freund wohnt allerdings ca. 60 km entfernt und somit fahre ich fast täglich hin und her.

    Wie kann ich dies in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich dies in der Anlage N angeben.
    Wird dann mein Wohnsitz als Lebensmittelpunkt betrachtet oder die Stadt in der mein Freund lebt?
    Gelten Hin- und Rückweg oder nur ein Weg den ich eintragen kann?

    Vielen Dank für Hilfe!

    Grüße
    Melanie B.

    #2
    AW: Lebensmittelpunkt

    Du sagst, dass DEIN Freund dort wohnt, somit wohnst DU dort NICHT. Damit hat sich das Thema erledigt, alles private steuerlich nicht relevante Ebene. Ob Lebensmittelpunkt oder nicht spielt keine Geige, da Du dort ja keine Wohnung oder Wohnsitz hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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