Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Nachweis?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Nachweis?

    Hallo, ich möchte meine erste Steuererklärung für 2012 machen? Zur Arbeit bin ich immer mit der Bahn gefahren, habe keine Wochenkarten oder so benutzt sondern immer einzeln bezahlt. Die Fahrscheine habe ich aber nicht aufbewahrt. Ist das ein Problem ? Erkennt das Finanzamt die Fahrkosten auch ohne den Nachweis an?

    #2
    AW: Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Nachweis?

    bis 4.500 Euro im Jahr schon. Kürzeste (Straßen-) Entfernung maßgebend.

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Nachweis?

      Vielleicht klarstellend: Das Finanzamt erkennt eine ENTFERNUNGSpauschale in Höhe von 0,30 € pro kürzeste-STRAßEN-Enfernung an, bei der es vollkommen egal ist, wie Du von A nach B gekommen bis (auch zu Fuß) und ob Dir Kosten entstanden sind, allerdings höchstens 4.500 € bei NICHT-Autofahrt. Die Thematik einer offensichtlich verkehrsgünstigeren längeren Autostrecke stellt sich bei Nichtautofahrt nicht. Sind ÖPNV-Kosten HÖHER, werden diese angesetzt. Diese ÖPNV-Kosten müssten aber dann glaubhaft gemacht werden, was schwierig wird, wenn Du die dem örtlichen Papiermüllentsorger anvertraut hast ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X