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Getrennt veranlagt, Angabe Kindschaftsverhältnis

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    Getrennt veranlagt, Angabe Kindschaftsverhältnis

    Hallo!
    Ich habe ein Problem mit der Anlage Kind. Mein Ehemann und ich wollen getrennt veranlagt werden, darum haben wir gerade in seiner Steuererklärung im Hauptvordruck unter Familienstand das Datum der Eheschließung angegeben und unter Punkt 24 "Einzelveranlagung" angeklickt.
    In der Anlage Kind habe ich nun Verschiedenes versucht und jedes Mal kommt bei der Plausibilitätsprüfung eine Fehlermeldung.
    Sowohl, wenn ich unter Punkt 10 angebe "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau: leibliches Kind" (Fehlermeldung: "... bei getrennter Veranlagung Angabe zur Ehefrau nicht zulässig"), als auch bei der Angabe meines Namens bei "Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen".
    Als Fehler kommt dann: "Sie haben die getrennte Veranlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich."

    Was soll ich also tun?
    Vielen Dank für Hinweise und Hilfe!

    #2
    AW: Getrennt veranlagt, Angabe Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    es ist dieses Jahr an einigen Stellen unlogisch, aber am besten verfährt man wie folgt:

    eine getrennte Veranlagung wird wie eine Einzelveranlagung angesehen.
    Hauptvordruck Zeile 15 nichts eingeben
    Hauptvordruck Zeile 24 nichts kreuzen
    sowie alle Angaben oder Kreuze vermeiden, die auf eine Ehefrau / Partner B hinweisen könnten! Wichtig!

    Anlage Kind die üblichen Daten,
    aber jeder nur halben Kindergeldanspruch eintragen
    Zeile 10 entspr. kreuzen
    KEINE Angaben zu Partner B !
    Zeile 11 + 12 und darunter entspr. kreuzen.

    Da Sie getrennt veranlagen, müssen Sie beide nahezu identisch wie beschrieben vorgehen.
    Wobei auch die "Ehefrau" nur unter Positionen wie Stpfl. / Ehemann / Partner A fungiert!
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 19.03.2014, 17:32.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Getrennt veranlagt, Angabe Kindschaftsverhältnis

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Ich werde das dann bei uns beiden so machen.
      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Getrennt veranlagt, Angabe Kindschaftsverhältnis

        Man müsste das mal hochrechnen anhand der Fragen hier im Forum, wie viele Leute DANACH die getrennte bzw. ab 2013 die Einzelveranlagung machen wollen und wie viele das beim Finanzamt tatsächlich machen bzw. wie viele Leute da eigentlich wissen, was sie tun :-)

        Es gibt natürlich Fälle, wo das Sinn macht, aber bei der großen Masse ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger - und wir hätten hier im Forum weniger Probleme, wenn das Alle wüssten ... ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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