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Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

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    Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

    Habe am 1.2.2014 die EkSt.-Erklärung online versandt.
    Bisher kein Feedback, auf Rückfrage wurde angegeben, dass bisher kein Programm zur Verfügung stünde, um die EkSt-Berechnung für Einzelveranlagungen durchführen zu können. Derzeit gäbe es auch keine Information, wann damit zu rechnen sei?
    Gibt es ähnliche Erfahrungen?

    #2
    AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

    Du meinst offensichtlich die Einzelveranlagung von Eheleuten, bis 2012 getrennte Veranlagung ? Das ist wohl richtig. Die Einzelveranlagung von "Singles" geht aber natürlich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

      Ja, ich meine die Einzelveranlagung von Eheleuten für 2013, bis 2012 Zusammenveranlagung. Gibt es hierzu Neuigkeiten, ab wann die Bearbeitung der Erklärung möglich ist. Danke schön.

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        #4
        AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

        Zitat von m9999s Beitrag anzeigen
        Ja, ich meine die Einzelveranlagung von Eheleuten für 2013, bis 2012 Zusammenveranlagung. Gibt es hierzu Neuigkeiten, ab wann die Bearbeitung der Erklärung möglich ist. Danke schön.
        Wohl Tippfehler mit "Zusammenveranlagung", oder ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Du meinst offensichtlich die Einzelveranlagung von Eheleuten, bis 2012 getrennte Veranlagung ? Das ist wohl richtig. Die Einzelveranlagung von "Singles" geht aber natürlich.
          Da stellt sich für mich als Laie die Frage: Warum? Steuertechnisch ist man bei Einzelveranlagung doch quasi wie ein Single.

          Und als zweite Frage stellt sich: Geht es denn schneller, wenn auch der andere Ehepartner seine Steuererklärung abgegeben hat?

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            #6
            AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

            2. Frage: nein, es geht genauso schnell.

            1. Frage: Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten werden die eine oder andere Sache des anderen Ehegatten doch mitberücksichtigt bzw. können auf Antrag mit 50 % jeweils angesetzt werden. Platt ausgesprochen ist die "Einzelveranlagung von Ehegatten" ein Zwischending zwischen "Zusammenveranlagung" und "Einzelveranlagung von Singles". Bis 2012 bei der "getrennten Veranlagung von Ehegatten" war das ähnlich, aber die Detailregelungen waren halt doch an der einen oder anderen Stelle anders.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

              Aber verstehe ich es richtig: Die Erklärungen können erst dann bearbeitet werden, wenn beide Ehegatten ihre Erklärung (jeweils Einzelveranlagung) abgegeben haben?

              Sprich: Selbst wenn das Finanzamt schon die entsprechende Software hätte, so würde die Erklärung von Ehegatte 1, beispielsweise eingereicht im Februar, nicht bearbeitet werden, so lange nicht Ehegatte 2 auch seine Erklärung abgegeben hat (im schlechtesten Fall Ende Mai)?

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                #8
                AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                Nein, Du verstehst es nicht richtig !

                Wenn du ein Single wärest, könnte das Finanzamt jetzt veranlagen.

                Wenn Ihr Zusammenveranlagung wählt, könnte das Finanzamt jetzt veranlagen.

                Wenn es das Jahr 2012 oder früher wäre und Einer von Euch die getrennte Veranlagung wählt, könnte das Finanzamt beide Ehegatten veranlagen unabhängig davon, ob der andere seine Steuererklärung schon eingereicht hat. Der andere ist aber zur Erklärungsabgabe verpflichtet.

                Beim Jahr 2013 kann bei Wahl eines Ehepartners zur Einzelveranlagung zur zeit noch KEINE der beiden Veranlagungen durchgeführt werden unabhängig davon, ob die andere Erklärung schon vorliegt oder nicht. Der andere Ehepartner ist allerdings zur Erklärungsabgabe verpflichtet.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                  Beim Jahr 2013 kann bei Wahl eines Ehepartners zur Einzelveranlagung zur zeit noch KEINE der beiden Veranlagungen durchgeführt werden unabhängig davon, ob die andere Erklärung schon vorliegt oder nicht. Der andere Ehepartner ist allerdings zur Erklärungsabgabe verpflichtet.
                  Das habe ich sehr wohl verstanden, Danke.

                  Aber unabhängig von der Tatsache, dass die Finanzämter diese Erklärungen derzeit nicht bearbeiten können, stellt sich die generelle Frage, ob das FA beide Erklärungen vorliegen haben muss, um diese zu bearbeiten ODER das FA auch schon Einzelerklärungen von Ehegatten bearbeiten kann/könnte, obwohl die dies anderen Ehegatten noch aussteht. Für mich spielt das nämlich eine Rolle: Ich möchte, dass meine Frau (hat Erklärung schon abgegeben) möglichst schnell ihre Rückzahlung bekommt, während ich gerne noch warte (wegen Zinsvorteilen), da ich auf jeden Fall nachzahlen muss. Aber wenn ihre Erklärung erst bearbeitet werden kann, wenn auch meine eingegangen ist, dann wären die Vorrausetzungen ja etwas anders.

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                    #10
                    AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                    Die Steuerfestsetzung würde auch ohne vorliegen der anderen Erklärung durchgeführt werden und mit einem "Vorläufigkeitsvermerk" § 165 Abs. 1 AO versehen

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                      #11
                      AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                      Zitat von mivo Beitrag anzeigen
                      Die Steuerfestsetzung würde auch ohne vorliegen der anderen Erklärung durchgeführt werden und mit einem "Vorläufigkeitsvermerk" § 165 Abs. 1 AO versehen
                      Anders sieht es auch, wenn beide schon gemeinsame Vorauszahlungen geleistet haben. Dann muss das FA warten bis beide Erklärungen vorliegen.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                        Anders sieht es auch, wenn beide schon gemeinsame Vorauszahlungen geleistet haben. Dann muss das FA warten bis beide Erklärungen vorliegen.
                        Zählt da Lohnsteuer auch im Sinne von Vorauszahlungen?

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                          #13
                          AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                          nein, zählt nicht.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                            nein, zählt nicht.
                            Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.

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                              #15
                              AW: Einzelveranlagung - keine Berechnung des Finanzamtes möglich?

                              Hallo,
                              die Einzelveranlagung für Verheiratete ist jederzeit möglich. Es müssen zwei Steuererklärungen eingereicht werden und auch für die zweite Person eine Steuernummer beantragt werden.
                              Ein spezielles Programm wird nicht benötigt.
                              mfg
                              M.W.

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