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Sind ausländ. Kapitalerträge immer anzugeben?

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    Sind ausländ. Kapitalerträge immer anzugeben?

    Hallo,

    müssen Kapitalerträge, die auf einem ausländischen Bankkonto angefallen sind, immer angegeben werden oder gibt es Fälle wo dies zum Beispiel nicht notwendig ist?

    Könnte mir z.B. folgende Fälle vorstellen:
    1. wenn inländ. und ausländ. Kapitalerträge zusammen unter dem Sparerfreibetrag (801,-) liegen.
    2. wenn im Ausland nur Verluste erzeugt wurde, aber auf eine Anrechnung (Verlustvortrag) verzichtet werden soll.

    Danke und Gruß
    Bernd

    #2
    AW: Sind ausländ. Kapitalerträge immer anzugeben?

    Hallo Bernd,

    in beiden von dir geschilderten Fällen besteht keine Erklärungspflicht.
    Es ist aber imho trotzdem ratsam, die Erträge anzugeben, um nicht irgendwann einmal mit 'Nachfragen' rechnen zu müssen (Stichwort: Informationsaustausch, Steuer-CDs).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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