Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten bei Auswärtstätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten bei Auswärtstätigkeit

    Muss ich diese in meiner Steuererklärung angeben, wenn der Arbeitgeber alles erstattet? Ich frage deshalb, weil mein Arbeitgeber die steuerfreien Verpflegungszuschüsse mit der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt.

    Da mein Berufsbild von ständiger Auswärtstätigkeit an wechselnden Orten geprägt ist,wäre dies eine riesen Arbeit ohne Mehrwert.

    #2
    AW: Werbungskosten bei Auswärtstätigkeit

    Ja, solltest Du. Sonst läufst du nämlich Gefahr, dass das Finanzamt Deinen -steuerpflichtigen- Arbeitslohn um diesen Betrag erhöht, da es sich sagt, dass die Steuerfreiheit dieser Erstattungen falsch ist, da Du ja keine Werbungskosten hattest ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X