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Erklärung 2010-2013

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    Erklärung 2010-2013

    Hallo Leute,
    eine Frage. Ich habe nun meine Steuererklärungen eingebegeben und jeweils meine Wegstrecke für das Jahr, die Kontoführungsgebühren in höhe von 16 € und typische Berufskleidung und Reinigung in höhe von 100 € als Pauschale angegeben.

    Gibt es sonstige dinge die man als Pauschale absetzen kann oder sollte?

    KFZ-Haftpflicht und Private Haftpflicht ändern bei mir in den Jahrens jeweils nichts.

    MFG
    Daniel

    #2
    AW: Erklärung 2010-2013

    Zitat von Kalito88 Beitrag anzeigen
    eine Frage. Ich habe nun meine Steuererklärungen eingebegeben und jeweils meine Wegstrecke für das Jahr, die Kontoführungsgebühren in höhe von 16 € und typische Berufskleidung und Reinigung in höhe von 100 € als Pauschale angegeben.

    Gibt es sonstige dinge die man als Pauschale absetzen kann oder sollte?
    Es gibt die Werbungskostenpauschale für AN von 1000 Euro. Der ganze Werbungskostenkram lohnt sich also erst dann, wenn man darüber ist.

    Ansonsten gibt es einige Nichtaufgriffsgrenzen, bei denen die Bearbeiter grundsätzlich ohne Nachweis die Augen zudrücken sollen. Dazu gehören die 16 Euro Kontoführung, 100 Euro Arbeitsmittel (hierunter fallen auch Berufsbekleidung/Reinigung), 250 Euro Dienstreisekosten.

    Anspruch darauf hat man aber nicht. Wenn das FA gerne einen Beleg gesehen hätte, streicht es und es erscheint in den Erläuterungen ~~yx konnten ohne Nachweis nicht anerkannt werden.~~

    Im Übrigen bekomme ich den Eindruck, dass (trotz vaSt!) mittlerweile die überwiegende Zahl der Fragen nichts mit Elster zu tun hat.

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