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Verlustvortrag aus Zweit-Studium der Ehefrau nach Heirat mit Einkommen verrechenbar ?

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    Verlustvortrag aus Zweit-Studium der Ehefrau nach Heirat mit Einkommen verrechenbar ?

    Hallo zusammen.
    Meine Frau und ich hsben 2012 geheiratet.

    In den Jahren 2007 bis 2013 hat meine Frau ein Zweitstudium durchgeführt. Die Steuererklärungen wollen wir jetzt gerade machen. Es geht zum einen um die Verlustzuweisungen 2008 bis 2013, da hohe Studiengebühren und Fahrtkosten entstanden sind.
    Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Verluste mit meinem Einkommen ab 2012 (Hochzeit) verrechnet werden dürfen oder können diese erst mit dem zukünftigen Einkommen meiner Frau verrechnet werden ?

    Was muss ich tun um die Verlustzuweisungen für 2008 noch geltend machen zu können?

    Ist das richtig, dass die Fahrtkosten auf Basis der gefahrenen Km berechnet werden können? Wie gebe ich das im der Erklärung richtig an ?

    Vielen Dank
    Gruss Ingo

    #2
    AW: Verlustvortrag aus Zweit-Studium der Ehefrau nach Heirat mit Einkommen verrechenb

    Prinzipiell können Verlustvorträge ihrer Frau schon in ihrer Zusammenveranlagung geltend gemacht werden.

    2009 und früher ist allerdings verjährt. Für 2010 können sie bis 31.12.14 noch eine Erklärung abgeben. Geben Sie das auf Seite 2 der Anlage N an.

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