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Verständnisschwierigkeiten bei Einkünfte aus Vermietung

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    Verständnisschwierigkeiten bei Einkünfte aus Vermietung

    Hallo liebe Forumgemeinde. Ich sitze gerade erstmal selbst an meiner Steuererklärung. Ich hänge gerade am Formular für meine vermietete Eigentumswohnung und weiß nicht so recht, wie ich mit den Einnahmen und den Werbungskosten umgehen soll.

    Daher zunächst so wie ich es verstanden habe:

    1) Bei Mieteinnahmen ohne Umlagen trage ich praktisch das ein, was ich über das Jahr bekommen habe, genau genommen die NKM ohne Betriebskosten. Richtig?

    2) Umlagen: hier trage ich praktisch alles ein, was ich auf den Mieter umlegen kann. Also eigentlich alles aus der Wohngeldabrechnung unter der Überschrift "umlegbare Betriebskosten". Nur, was ist mit den Heizkosten? Die sind nicht unter der Überschrift "Umlegbare Betriebskosten", sondern unter einer eigenen Überschrift "Heizkosten". Muss ich aber nicht die auch unter "Umlagen" eintragen. Es sind ja schließlich auch nicht "Nicht umlagefähige Kosten"

    3) Werbungskosten:
    Hier habe ich unter Nebenkosten die Grundsteuer drin, die Sondereigentumsverwaltung und schließlich bei den weiteren Nebenkosten das Hausgeld.

    4) sonstige Werbungskosten: hier trage ich alle "nicht umlegbare Kosten" ein (laufende Instandhaltung etc.)

    Ist das soweit i. O.
    Verständnisschwierigkeiten habe ich bei der Überschrift "Heizkosten", die ich bei den Umlagen eingetragen habe. Müsste ich die nicht auch noch zusätzlich bei den Werbungskosten eintragen? Oder sind die Heizkosten schon vom Hausgeld mit umfasst.

    Ich habe gelesen, dass man rein theoretisch darauf verzichten kann, die Umlegbaren Kosten aufzuführen, wenn man gleichzeitig das Hausgeld nicht aufführt.

    Bedanke mich für jede Hilfe.
    Zuletzt geändert von hkd99; 05.04.2014, 11:46.

    #2
    AW: Verständnisschwierigkeiten bei Einkünfte aus Vermietung

    P.S. je mehr ich mich mit der Materie beschäftigte, desto mehr denke ich, dass ich da grundlegende falsche Ansatzpunkte habe.

    Das Hausgeld zahlt man ja eigentlich als Eigentümer im Voraus für die umlegbaren Kosten und für die nicht umlegbaren Kosten. Wenn ich das Hausgeld als Werbungskosten geltend mache, darf ich doch eigentlich die nicht umlegbaren Kosten nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, oder? Das wäre ja dann doppelt.

    oder darf ich in der Tat das Hausgeld abzgl. des Anteils für die Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten geltend machen und zusätzlich die nicht umlegbaren Kosten?

    Kommentar


      #3
      AW: Verständnisschwierigkeiten bei Einkünfte aus Vermietung

      Zitat von hkd99 Beitrag anzeigen
      P.S. je mehr ich mich mit der Materie beschäftigte, desto mehr denke ich, dass ich da grundlegende falsche Ansatzpunkte habe.

      Das Hausgeld zahlt man ja eigentlich als Eigentümer im Voraus für die umlegbaren Kosten und für die nicht umlegbaren Kosten. Wenn ich das Hausgeld als Werbungskosten geltend mache, darf ich doch eigentlich die nicht umlegbaren Kosten nicht mehr als Werbungskosten geltend machen, oder? Das wäre ja dann doppelt.

      oder darf ich in der Tat das Hausgeld abzgl. des Anteils für die Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten geltend machen und zusätzlich die nicht umlegbaren Kosten?

      Hallo,

      hier gibt's es Infos:

      www.finanzamt.bayern.de/2013/Anleitung_Anlage_V_2013.pdf‎

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        #4
        AW: Verständnisschwierigkeiten bei Einkünfte aus Vermietung

        Die Formulare haben ja Zeilennummern. Wenn man das Prinzip nicht erkannt hat, nämlich dass auf der ersten Seiten Einkünfte stehen und auf der zweiten Seite Werbungskosten (so steht dass auch auf den beiden Seiten), dann kann man versuchen, sich an den Zeilennummern zu orientieren. Du schreibst immer wieder von Umlagen, aber ich bin mir nicht sicher, ob Du die auf der ersten Seite meinst, und ich möcht jetzt auch nicht die ganze zweite Seite danach abgrasen und versuchen Deine Frage zu deuten.

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