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Frage zur Elster-Berechnung

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    Frage zur Elster-Berechnung

    Nach Eingabe aller Angaben in den Elstervordruck wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens sowohl der Pauschbetrag wie auch die Werbungskosten getrennt vom zu versteuernden Einkommens (nichtselbständige Arbeit) abgezogen.
    Durch das Finanzamt werden aber Pauschbetrag und Werbungskosten miteinander verrechnet.
    Eine entsprechende Anfrage an das Finanzamt wurde als Einspruch gewertet und mit Bescheid als unbegründet zurückgewiesen. Dann müsste aber die Elster-Berechnung nicht richtig sein?

    #2
    AW: Frage zur Elster-Berechnung

    Hallo Halste,

    was meinst du damit eigentlich ? Hattest du Werbungskosten über dem Pauschbetrag ?
    Wenn du Werbungskosten zum Beispiel in Höhe von 530 Euro geltend machst, müsste im Bescheid stehen anstelle der geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von 530 Euro wurde der Pauschbetrag von 1000 Euro berücksichtigt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Frage zur Elster-Berechnung

      Hallo Holzgoe
      ich habe eigentlich kein Problem mit den Werbungskosten, aber mit der Elsterberechnung zur Höhe der zu zahlenden Steuern. Hier wird bei Werbungskosten, egal ob niedriger oder höher, immer beides von den Einkünften abgezogen, also Pauschbetrag und Werbungskosten. Eigentlich müsste doch das Elsterprogramm hier entweder den höheren Betrag oder aber nur den Pauschbetrag von den Einkünften abziehen.
      Zuletzt geändert von Halste; 07.04.2014, 13:15.

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        #4
        AW: Frage zur Elster-Berechnung

        Hallo,
        das ist auch so, dass nur ein Betrag abgezogen wird.
        Beispiel: Pauschal 1000@

        Fahrtkosten 950 €
        Arbeitsmittel 300 €

        in Abzug gebracht 1250 €

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Frage zur Elster-Berechnung

          Also, entweder sieht die Berechnung z.B. so aus, wenn der AN-Pauschbetrag überschritten ist:

          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . xxx
          ab
          Werbungskosten
          Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
          Entfernungspauschale für 220 Tage
          Wege mit dem eigenen PKW
          220 Tage x 30 km x 0,30 EUR 1.980,00
          Entfernungspauschale . . . . . . . 1.980
          insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.980
          Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -800
          Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . yyy

          oder anderenfalls so:

          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . xxx
          ab
          Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
          Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . yyy


          Auf keinen Fall sollten die erklärten Werbungskosten und der Pauschbetrag gleichzeitig erscheinen und abgezogen werden.

          Bist du sicher, dass du nirgendwo den Pauschbetrag selber eingegeben hast, z.B. bei den sonstigen Werbungskosten?

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            #6
            AW: Frage zur Elster-Berechnung

            Der Pauschbetrag in der Berechnung erscheint ohne eine Aktivität von mir. Das war bei der Steuer 2012 schon und ist auch 2013 wieder so. "Auf keinen Fall sollten die erklärten Werbungskosten und der Pauschbetrag gleichzeitig erscheinen und abgezogen werden." Genau das ist es !
            Es scheint also ein Fehler im Berechnungsprogramm zu sein.
            Zuletzt geändert von Halste; 07.04.2014, 14:09.

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              #7
              AW: Frage zur Elster-Berechnung

              Hallo,

              das kann ich so nicht bestätigen.

              Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
              Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . XXXXX
              ab
              Werbungskosten
              Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
              Entfernungspauschale für 169 Tage
              Wege mit dem eigenen PKW
              56 Tage x 40 km x 0,30 EUR 672,00
              14 Tage x 30 km x 0,30 EUR 126,00
              99 Tage x 13 km x 0,30 EUR 386,10
              zusammen . . . . . . 1.185
              Entfernungspauschale . . . . . . . 1.185
              insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.185
              übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -165
              Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXXX . . . . . . . . . . . . . . XXXX

              Berechnung aktuell mit Elster aus dem März, ohne die Pauschale.

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                #8
                AW: Frage zur Elster-Berechnung

                Hallo Halste,

                dann wäre das aber nur in deinem Programm so, ich habe Testfälle gemacht mit Werbungskosten unter 1000 Euro und über 1000 Euro und das Ergebnis ist immer ok.
                Vielleicht solltest du mal die aktuellste Version downloaden.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Frage zur Elster-Berechnung

                  Hallo Holzgoe,
                  ich habe stets die aktuellsten Updates verwendet. Zu bemerken ist allerdings, meine Werbungskosten sind nur um ca. 100 €, denn ich bin Empfänger von Versorgungsbezügen. Vielleicht ist dadurch das Berechnungsprogramm unterfordert?
                  Zuletzt geändert von Halste; 07.04.2014, 14:57.

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                    #10
                    AW: Frage zur Elster-Berechnung

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    dann wäre das aber nur in deinem Programm so, ich habe Testfälle gemacht mit Werbungskosten unter 1000 Euro und über 1000 Euro und das Ergebnis ist immer ok.
                    Sehe ich genauso, s. die von mir geposteten Berechnungsbeispiele. Und ehrlich gesagt, gegen solch einen kapitalen Berechnungsfehler wäre der z.B. hier dutzendfach berichtete, real existierend (gewesene?) Bug mit den Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ein echter Exot, dass es mich doch arg wundern tät, wenn das erst jetzt jemand merken würde.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage zur Elster-Berechnung

                      Hallo

                      werden Werbungskosten zusätzlich für den Bereich der Versorgungsbezüge (Werbungskosten in Sonderfällen) angegeben, werden diese auch zusätzlich in der Elster Berechnung berücksichtigt; also entweder der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge ( 102 EURO ) oder die eingesetzte tatsächliche Summe.

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                        #12
                        AW: Frage zur Elster-Berechnung

                        Info aus: http://www.finanztip.de/werbungskostenpauschale/#ixzz2yDG13zUl

                        "Bei Empfängern von Versorgungsbezügen zieht das Finanzamt für Werbungskosten automatisch einen Pauschbetrag von 102 Euro jährlich von den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ab. Die beiden Pauschbeträge von 1.000 Euro und 102 Euro können Ihnen nebeneinander(!) gewährt werden, wenn Sie gleichzeitig Arbeitslohn und Versorgungsbezüge beziehen."

                        Evtl. wurden in ElFo (falsche) Eingaben getätigt, die auf Arbeitslohn UND Versorgungsbezüge schließen lassen.
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          AW: Frage zur Elster-Berechnung

                          Das würde es erklären, wenn die Werbungskosten bei Werbungskosten in Sonderfällen, Zeile Werbungskosten zu Versorgungsbezügen eingetragen wurde (lt. Threadersteller wurde ja der AN-Pauschbetrag von 1000 Euro zusätzlich zu den Werbungskosten in der Berechnung aufgeführt).

                          Dann sähe es z.B. so aus:

                          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . xxx
                          ab
                          Freibeträge für Versorgungsbezüge . . . . . . . . yyy
                          Werbungskosten zu Versorgungsbezügen . . . . . . -1.500
                          Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
                          Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zzz

                          Da steht schon klar drin, dass das Programm die beispielhaft eingegebenen 1500 Euro als Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen begreift. Wenn man dem FA plausibel machen kann, dass man zu den Versorgungsbezügen (nicht zum normalen Arbeitslohn) so hohe Werbungskosten hatte, ist ja auch alles in Butter.

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                            #14
                            AW: Frage zur Elster-Berechnung

                            Hallo,

                            mein Elster-Berechnungsblatt im Ausdruck:
                            Einkünfte aus selbständiger Arbeit
                            Bruttoarbeitslohn................................. ...xxxxx €
                            Freibetrag f. Versorgungsbezüge...............xxxx €
                            Pauschbetrag für Versorgungsbezüge........-102 €
                            Werbungskosten
                            Beiträge Berufsverbände...................... -98 €
                            übrige Werbungskosten........................-12 €
                            Einkünfte......................................... .........xxxxx €

                            Bei den Einkünften sind alle Zwischenbeträge vom Bruttoarbeitslohn abgezogen.

                            Diese Berechnungsart erfolgte so 2012 und auch jetzt für 2013. Die verwendete Elster-Programmversion ist 15.2 13992 .
                            Zuletzt geändert von Halste; 07.04.2014, 19:31.

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                              #15
                              AW: Frage zur Elster-Berechnung

                              Ok, so langsam lichtet sich der Nebel (und es wäre sehr nett gewesen, wenn dieser Ausschnitt aus der Berechnung eher gepostet worden wäre).

                              Es wurde Arbeitslohn x erklärt (Zeile 3 LStB), davon Versorgungsbezüge y (Zeile 8), mithin ist der 'normale' Arbeitslohn z gleich x minus y.

                              Hierfür gelten erstmal die beiden Pauschbeträge (1000 Euro AN-Pauschbetrag, 102 Pauschbetrag für Versorungsbezüge). Nun wird von ersterem maximal z, von letzterem maximal y angerechnet.

                              Ich vermute, dass hier der Fall vorliegt, dass ausschließlich Versorgungsbezüge vorliegen (also x gleich y und somit z gleich 0). Lässt man Seite 2 der Anlage N komplett frei, so erscheinen tatsächlich nur die 102 Euro Pauschbetrag für Versorgungsbezüge sowie der Freibetrag für diese, und alles ist gut.

                              Werden reale Werbungskosten zum normalen Arbeitslohn eingegeben, z.B. Beiträge zu Berufsverbänden, so werden diese zusätzlich abgezogen. Erscheint erstmal nicht nachvollziehbar, aber nur auf den ersten Blick. Es werden Werbungskosten zu normalem Arbeitslohn 0 erklärt. Das ist prinzipiell möglich, wovon Dutzende Threads von Masterstudenten etc. Zeugnis sind. Normalerweise würde dies zu einem Verlustvortrag führen, hier wirken sie sich mindernd auf die vorhandenen Versorgungsbezüge aus. Das ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn die erklärten Werbungskosten dem Erhalt normalen Arbeitslohn dienen (das ist ja selbst bei vorhandenen Versorgungsbezügen möglich). Ob das der Fall ist, kann ElFo nicht riechen, der Sachbearbeiter aber schon, und der hat es offensichtlich rausgeworfen.

                              Auf den ersten Blick erscheint das Ganze also als Fehler, auf den zweiten Blick aber nicht mehr. Hat der Sachbearbeiter Recht, kann man sich das Eintragen der Werbungskosten sparen und die entsprechenden Abschnitte leer lassen, dann rechnet ElFo auch richtig.

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