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Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

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    Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

    Hallo,

    also kurz zur Situation: Ich habe von November 2010 bis Oktober 2012 ein Masterstudium gemacht. Seit Februar 2013 habe ich meine erste Arbeitsstelle angetreten. Nun würde ich gerne für die Jahre 2011 und 2012 einen Verlustvortrag und für 2013 eine Einkommenssteuererklärung machen. Ich habe im Jahr 2011 ca. 2300€ an Einnahmen durch eine geringfügige Beschäftigung erhalten, von der keine Lohnsteuer abgeführt wurde, nur der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese geringfügige Beschäftigung erfolgte im Rahmen einer Projektarbeit im Studium und befand sich 56 km entfernt von meinem Studienort. Ich bin in der Zeit der Projektarbeit 1 mal pro Woche mit dem Auto dorthin gefahren und würde dies gern als Werbungskosten geltend machen. Wo muss ich diese denn im Elsterformular angeben? In Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31? Dort kann ich ja nur die Adresse dieser Arbeitsstätte angeben, aber woher weiß das Finanzamt dann, wo der Startpunkt dieser Fahrt ist, also mein Studienort? Man kann ja nur den Zielort eintragen.
    Zudem würde ich gerne Wochenendheimfahrten vom Studienort (Zweitwohnsitz) zum Heimatort (Hauptwohnsitz) geltend machen. Während des Studiums bin ich jedes Wochenende nach Hause zu meinen Eltern zum Hauptwohnsitz gefahren. Wie kann man denn nachweisen, dass dort der Lebensmittelpunkt lag? Eine doppelte Haushaltsführung lag nicht vor, da ich am Hauptwohnsitz keine Miete zahlen musste und keinen eigenen Hausstand hatte. Wo müsste man dies im Elsterformular ausfüllen?
    Kann man die Mietkosten für das Studentenwohnheim am Studienort als Werbungskosten geltend machen, wenn keine doppelte Haushaltsführung vorliegt? Und wo müssten diese dann eingetragen werden?
    Im Jahr 2012 hatte ich dagegen keine Einnahmen während des Studiums, nur Ausgaben (Werbungskosten). Reicht es dann für dieses Jahr aus nur einen Verlustvortrag zu machen und erst für 2013 eine Einkommenssteuererklärung?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

    Sie machen nie einen Verlustvortrag, sondern immer eine Einkommensteuererklärung. Sie erhalten dann einen Bescheid über Einkommensteuer und ggf. einen Bescheid über den Verlustvortrag.

    Eine - pauschal versteuerte - geringfügige Beschäftigung muss nicht in die Steuererklärung. Werbungskosten dazu auch nicht.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

      Aber wozu eine Einkommenssteuererklärung wenn man noch kein zu versteuerndes Einkommen hatte? Man kann ja oben auf dem Hauptformular ankreuzen, ob "Einkommenssteuererklärung" oder "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
      Der Sinn ist ja die Verluste während des Studiums, also während man noch kein Einkommen hatte, geltend zu machen, wenn man dann in Folgejahren Einkommen hat.
      Man kann doch 2 Jahre später keine Einkommenssteuererklärung mehr machen, nur die Feststellung des Verlustes. Und dafür muss man ja alle Ausgaben (Werbungskosten) von den Einnahmen abziehen, damit ein Verlust entsteht. Bei einem Verlustvortrag müssen Werbungskosten übrigens aufgelistet werden.

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

        Zitat von Roxylein Beitrag anzeigen
        Aber wozu eine Einkommenssteuererklärung wenn man noch kein zu versteuerndes Einkommen hatte?
        Das könnte z. B. dann sinnvoll sein, wenn sich ein vortragsfähiger Verlust ergeben könnte.



        Zitat von Roxylein Beitrag anzeigen
        Man kann doch 2 Jahre später keine Einkommenssteuererklärung mehr machen
        Warum denn nicht?



        Zitat von Roxylein Beitrag anzeigen
        nur die Feststellung des Verlustes
        Diese Feststellung trifft das Finanzamt.



        Zitat von Roxylein Beitrag anzeigen
        Und dafür muss man ja alle Ausgaben (Werbungskosten) von den Einnahmen abziehen
        Ja, als Gewerbetreibender z. B. muss man das machen. Arbeitnehmer müssen nur die Einnahmen und Ausgaben erklären, das abziehen erledigt dann das Finanzamt.

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

          Ich dachte eine Einkommenssteuererklärung muss bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben sein bzw. wenn man einen Steuerberater hat bis zum 31.12. des Folgejahres. Was muss denn dann angekreuzt werden auf dem Hauptformular für den Verlustvortrag bzw. die Einkommenssteuererklärung für 2011? Alles beides?
          Is mir schon klar, dass das Finanzamt die Rechnung Einnahmen minus Ausgaben selbst vornimmt. Ich meinte ja damit nur, dass man die Werbungskosten schon auf jeden Fall auflisten muss, erst Recht, wenn sie über dem Pauschalbetrag liegen, damit auch wirklich überhaupt erst ein Verlust entstehen kann.

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            #6
            AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

            Ich stecke derzeit in einer ganz ähnlichen Situation: Ich möchte für das Jahr 2013 meine erste Steuerklärung einreichen und Kosten für mein Zweitstudium aus den Jahren 2010 bis 2013 absetzen. Da ich damals nichts von einem Verlustvortrag wusste, muss ich diesen nun nachträglich feststellen lassen.

            Wie das ganze allerdings praktisch aussieht, ist mir schleierhaft:
            - Schicke ich mit meiner Steuererklärung von 2013 einfach drei weitere Steuererklärungen aus den vergangenen Jahren mit (den Mantelbogen des jeweiligen Jahres + jeweils eine Anlage N)?
            - In diesen Steuererklärungen der vergangenen Jahre kreuze ich auf den Mantelbögen jeweils Einkommenssteuererklärung (Zeile 1) UND Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages an oder nur eins von beiden?

            Vielen Dank!

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              #7
              AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

              Hallo HSarpei,

              ja man muss für jedes Jahr extra die Steuererklärung ausfüllen und diese zusammen absenden (Mantelbogen + Anlage N). Diese Formulare für die älteren Jahre sind auch bei Elsterformular verfügbar ab 2010.
              Was man nun genau auf dem Mantelbogen oben ankreuzen muss für die Jahre während des Studiums ist auch meine Frage.

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                #8
                AW: Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

                Bis zum 31. Mai sind die Steuererklärungen abzugeben, wenn man zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist. Dieses _verpflichtet_ beinhaltet natürlich noch eine weitere Besonderheit: wenn man die Erklärung bis 31. Mai n i c h t abgegeben hat, dann ist man deswegen noch lange nicht ab sofort von dieser Verpflichtung befreit.

                Beide Kreuze - Einkommensteuererklärung & Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages - zu machen kann sicher kein Schaden sein.

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