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Pflicht zum Ausfüllen der Anlage KAP

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    Pflicht zum Ausfüllen der Anlage KAP

    Hallo zusammen,

    mir stellt sich die Frage, ob für mich eine Pflicht besteht, die Anlage KAP auszufüllen.

    Zu meiner Situation:
    Sämtliche Veräußerungsgewinne und Dividenden aus dem vergangenen Jahr wurden mit Verlusten aus dem Vorjahr verrechnet bzw. sind durch Freistellungsaufträge abgedeckt, so dass ich normalerweise die Anlage KAP nicht ausfüllen müsste. Für wenige Monate hielt ich jedoch einen ausländischen ausschüttenden ETF (ishares MSCI World), durch den durch eine Dividendenzahlung Quellensteuer angefallen war. Laut Erträgnisaufstellung meiner Bank sind insgesamt "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" in Höhe von 1,05 € angefallen.

    Meine Frage:
    Bin ich aufgrund dieses Steueranfalls nun verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen?
    Eigentlich würde ich gerne darauf verzichten, da der Aufwand natürlich in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde.

    Danke!

    #2
    AW: Pflicht zum Ausfüllen der Anlage KAP

    Zitat von thokra Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Laut Erträgnisaufstellung meiner Bank sind insgesamt "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" in Höhe von 1,05 € angefallen.

    Meine Frage:
    Bin ich aufgrund dieses Steueranfalls nun verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen?
    Eiegentlich braucht Niemand eine Anlage KAP auszufüllen, wenn er die erhobenen Abgeltungssteuern nicht zurück haben will. Wenn doch, bedarf es dazu einer Steuerbescheinigung von der Bank, die als Beleg beim FA eingereicht werden muss.

    MfG
    sarceda

    Kommentar


      #3
      AW: Pflicht zum Ausfüllen der Anlage KAP

      "Eiegentlich braucht Niemand eine Anlage KAP auszufüllen"

      naja so einfach ist es jetzt auch nicht. Wenn jemand beispielsweiße Kapitalerträge aus dem Ausland hat, ist er verpflichtet diese im Rahmen der Steuererklärung zu erklären. Oder wenn jmd RK oder EV ist, und seine Bank die entsprechende Kirchensteuer nicht abgeführt hat, muss dies auch im Rahmen der Anlage KAP nachgeholt werden.

      Mehr dazu hier:
      https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/D9C66E5F16345C2C6D7C/form/anltg_kap_13.pdf
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Pflicht zum Ausfüllen der Anlage KAP

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        "Eiegentlich braucht Niemand eine Anlage KAP auszufüllen"

        naja so einfach ist es jetzt auch nicht. Wenn jemand beispielsweiße Kapitalerträge aus dem Ausland hat, ist er verpflichtet diese im Rahmen der Steuererklärung zu erklären. Oder wenn jmd RK oder EV ist, und seine Bank die entsprechende Kirchensteuer nicht abgeführt hat, muss dies auch im Rahmen der Anlage KAP nachgeholt werden.
        Das ist korrekt. Stand da wohl unter dem Eindruck des geringen Betrages. Die Ausfüllhilfe sagt das auch und zu ausländischen Kapitalerträgen folgendes:

        Anzurechnende Quellensteuern nach der ZIV
        Anlage KAP; Zeile 59 __
        In den Staaten / Gebieten
        Luxemburg, Österreich,
        Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein, Republik San Marino, Fürstentum Monaco, Fürstentum Andorra,
        Jersey, Curacao, Sint Maarten
        wird eine Quellensteuer auf Zinszahlungen erhoben. Da diese Quellensteuer in voller Höhe auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, tragen Sie diese bitte nicht in die Anlage AUS, sondern in Zeile 59 ein.
        Bitte weisen Sie die ausländischen Steuern durch eine Bescheinigung nach.

        Der Link führt allerdings zu einem 404 Error, zumindest auf meinem Rechner. Die Hilfe Anleitung zum Ausfüllen der Formulare ist in Bezug auf die KAP sehr umfangreich und ausreichend.

        Errarum humanum est.

        Ave
        sarceda

        Kommentar


          #5
          AW: Pflicht zum Ausfüllen der Anlage KAP

          Oh, hier der richtige Link zur Anleitung:

          http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2013/Anleitung_Anlage_KAP_2013.pdf
          Mfg

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