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Welche Veranlagung, wenn unterm Strich das Gleiche raus kommt?

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    Welche Veranlagung, wenn unterm Strich das Gleiche raus kommt?

    Hallo Community,

    wir haben letztes Jahr geheiratet (beide 4), erwarten im Sommer ein Baby und haben im Dezember die Steuerklassen geändert (ich 5, sie 3), dass meine Frau das maximale Elterngeld bekommt.
    Verdienen tun wir beide das Gleiche.

    Nun haben wir dieses Jahr die Möglichkeit uns zu entscheiden, ob wir zusammen oder einzeln veranlagt möchten.

    Wenn bei beiden Varianten unter dem Strich das Gleiche rauskommt, was sollen wir möglichst wählen?

    Zusammen: 850 Rückerstattung
    Sie einzeln: 447 Nachzahlung
    ich einzeln: 1.294,80 Rückerstattung

    Denn was im Elster so berechnet wird, stimmt ja nicht immer 100pro überein.


    Noch eine andere Frage, wann ist ein erneuter Steuerwechsel taktisch am Klügsten? Wenn Sie Elterngeld bekommt?

    Vielen vielen Dank schon einmal für Eure Antworten...

    M.W.

    #2
    AW: Welche Veranlagung, wenn unterm Strich das Gleiche raus kommt?

    Wenn die Zusammenveranlagung drei Euro günstiger ist, würde ich die nehmen. Ist wahrscheinlich weniger Schreibkram. Wählen können Sie jedes Jahr.

    Zurückwechseln mit den Steuerklassen würde ich nicht zu früh, Vorsicht mit dem Elterngeld. Aber genau kenn ich mich da nicht aus.

    Auf alle Fälle, egal was unterm Jahr an Lohnsteuer abgezogen wird, am Ende des Jahres gleicht sich steuerlich allles aus.

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      #3
      AW: Welche Veranlagung, wenn unterm Strich das Gleiche raus kommt?

      Moin Moin ... Steuerklasse zurück wechseln kann man eigentlich direkt nach dem man das Elterngeld berechnen lassen hat vom zuständigen Amt. Der der Elternzeit nimmt Klasse 5 der Partner der arbeitet Klasse 3 plus Kinderfreibetrag 1. Das ist auch alles erlaubt und stellt kein Problem da. Zur Berechnung der Elterngeldhöhe wird der Durchschnittslohn der letzten 12 Monate errechnet, Einmalzahlungen wie Weihnachts-/Urlaubsgeld zählt nicht dazu.

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