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Erst Vollzeitjob, dann Studium

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    Erst Vollzeitjob, dann Studium

    Hallo zusammen,
    ich habe im Jahr 2013 von Januar bis September Vollzeit gearbeitet. Anschließend habe ich ein Masterstudium im Ausland aufgenommen. Wie gebe ich das bei der Steuer an?

    Danke und Grüße
    Nessa

    #2
    AW: Erst Vollzeitjob, dann Studium

    Hier habe ich ein wenig Text zum lesen für dich :-) viel Spaß.

    Welche Kosten kann ich für mein Master-Studium absetzten?

    Prinzipiell kannst du alle Kosten absetzen, die dein Studium verursacht. Denn im Vergleich zum Erststudium sind im Zweitstudium alle Kosten als Werbungskosten in Anlage N unbegrenzt absetzbar. Dazu gehört zum Beispiel Entfernungspauschale von deiner Wohnung zur Uni, der Semesterbeitrag, die Studiengebühren, Fachbücher, Schreibwaren, Computer und Zubehör, oder auch Porto. Außerdem kannst du bei Telefon- und Internetgebühren mindestens 20 Prozent absetzen. Bei Nachweis von höherem beruflichen Anteil gelten sogar noch höhere Sätze.

    Außerdem werden bei der Steuererklärung Gebühren für die Abschlussurkunde, Umzugskosten bei Arbeitsbeginn, eventuelle Kosten für Praktika, und Büromöbel berücksichtigt. Bei einem Master im Ausland kommen unter anderem Flug, Visa und Unterbringung dazu. Auf www.studienkosten.de findest du weitere Hinweise und konkrete Beispiele für das Absetzen von Studienkosten. Und nicht vergessen: Mehrere Steuererklärungen (seit Beginn des Masterstudiums) einreichen, die Verluste ins nächste Jahr vortragen und somit ansammeln bis zum ersten Gehalt.

    Quelle:http://www.e-fellows.net/STUDIUM/Finanzen/Geld-sparen/Steuertipps-fuer-Studenten-und-Berufseinsteiger

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