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Frage zur Rückerstattung für Rentner

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    Frage zur Rückerstattung für Rentner

    Hallo liebe Helfer,

    für meine Eltern (beide Rentner) erstelle ich mit ElterFormular die Steuererklärung 2012 und habe eine Frage bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer. Kurz vorweg: Beide beziehen eine zusätzliche Rente aus dem Ausland.
    Nach der Berechnung, würden meine Eltern 64 Euro zurückerhalten. Bei den hohen HDL (4446 Euro) hätten sie aber mehr erwartet. Hier blick ich leider nicht durch und kann auch nicht den Betrag von 226 Euro zuordnen (Berechnung der Einkommensteuer)


    | Festgesetzt werden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
    | Kapitalertragsteuer | -61,00 | 0,00 | -3,31 | |
    | verbleibende Beträge | -61,00 | 0,00 | -3,31 | -64,31 |

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens Ehemann Ehefrau Insgesamt

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.000
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . ...... . . . 343 . . . . . 1.502
    ab Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . -343 . . . . -1.259
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . ........... . . . . . . 0 . . . . . . 243
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . 0 . . . . . 3.171
    sonstige Einkünfte
    Leibrente/n
    Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 13.530
    ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -6.765
    steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 6.765 6.765
    Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 2.716
    ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -1.358
    steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 1.358 1.358
    Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . 10.414
    ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -5.207
    steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 5.207 . . . . . . . . . . . 5.207
    Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . . 981
    ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . . -491
    steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . . 490 . . . . . . . . . . . . 490
    Summe der zu besteuernden
    Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . 8.123. . . . 5.697
    ab Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . -102 . . . . . . -102
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . . 8.021 . . . . . 5.595
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... . . . 8.021 . . . . . 5.595
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . 8.021 . . . . . 12.009 . . . . . 20.030
    ab
    Altersentlastungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.900 . . . . . -1.900
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . .. . . . . . 8.021 . . . . . 10.109 . . . . . 18.130

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 502
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . 502. . . . -502
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Kalenderjahr 2012 geleistete Zuwendungen
    nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
    im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . .. . . . . . . . 60 . . . . . 60
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . .. . . 60
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . -72
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . 17.556


    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 17.556 . . . . .. . . . . . . 226
    Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
    im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . 116
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 774
    Summe und davon abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 890 . . . -226
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . 0
    Berechnung der Kirchensteuer
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    davon 9 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
    Berechnung des Solidaritätszuschlags
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . 0
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00





    Könnt Ihr mir bitte erklären, warum die Rückerstattung hier so gering ist?

    Herzlichen Dank und frohe Ostern

    #2
    AW: Frage zur Rückerstattung für Rentner

    Hallo Franco,

    Zitat von Franco Beitrag anzeigen
    Könnt Ihr mir bitte erklären, warum die Rückerstattung hier so gering ist?

    Herzlichen Dank und frohe Ostern
    ohne alle Zahlen geprüft zu haben:
    Ihre Herrschaften Eltern zahlten keine Steuern, und sie werden mit allen ihren Einkünften auch nicht mit Steuern belastet!
    Lediglich die bei den Kreditinstituten einbehaltene Kapitalertragssteuer gibt es in voller Höhe zurück - mehr geht nicht!
    Um sich die Mühe der Einkommensteuererklärung zukünfitg eventuell sparen zu können, ist eine bessere Verteilung der Sparerfreibeträge und eine Nichtveranlagungsbescheinigung erwägenswert.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Rückerstattung für Rentner

      In den Fällen des § 35a EStG ermäßigt sich nur die tarifliche Einkommensteuer um 20% bzw. maximal um die dort genannten Höchstbeträge, allerdings nur solange, bis man bei 0 Euro Steuern ankommt.

      Wenn die tarifliche Einkommensteuer nur 226 Euro beträgt, werden von den eigentlich abziehbaren 890 Euro dementsprechend auch nur 226 Euro berücksichtigt. Die 226 Euro sind bei Zusammenveranlagung (Anwendung der Splittingtabelle 2012) die tarifliche Einkommensteuer für 17.556 Euro zu versteuerndes Einkommen.

      Wenn deine Eltern keine Vorauszahlungen geleistet haben, können sie deshalb nur die einbehaltene Kapitalertragssteuer + Soli zurückerhalten.

      mfg
      Charlie24
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Rückerstattung für Rentner

        Vielen Dank für die gute Erklärungen, habs jetzt verstanden ;-)

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Rückerstattung für Rentner

          Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird das FA wohl verweigen, weil die Steuer nur aufgrund der Handwerkerleistungen Null ist.
          Bei Eink. aus selbst. Arbeit gibt es im übrigens auch keine NV-bescheinigung, weil die Höhe immer variabel ist.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Rückerstattung für Rentner

            Elster-Tester hat vollkommen recht. Oder formal ausgedrückt: Nach § 56 EStDV besteht eine Erklärungspflicht, die damit natürlich das Ausstellen einer NV-Bescheinigung verhindert.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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