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Minijob + Eigenanteil zur RV + Riester

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    Minijob + Eigenanteil zur RV + Riester

    Hallo,

    ich habe einen 450-Euro-Minijob und einen Riestervertrag.

    Bis einschließlich 2012 hat nur der Arbeitgeber den Pauschalbetrag zur RV gezahlt, seit 2013 zahle ich den Eigenanteil zur Aufstockung zum allgemeinen Beitragssatz. Müssen/Können diese Beitäge in der Steuererklärung eingetragen werden - wenn ja, wo?

    Bei der Anlage AV stand ich bisher als mittelbar begünstigt, mein Mann (mit eig. Riester) als unmittelbar begünstigt. Ist es korrekt, dass ich dann jetzt auch als unmittelbar begünstigt zähle?

    #2
    AW: Minijob + Eigenanteil zur RV + Riester

    Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung den pauschalen Arbeitgeberanteil durch eigene Beiträge aufgestockt haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwendungen eintragen.
    Sie sind dann bzgl. Riester auch unmittelbar begünstigt.
    mfg. - Kent

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