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Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

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    Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

    Hallo Leute,

    ich habe eine Frage zu

    Zeile 11 - Vorsorgeaufwand:

    Hier muss man eintragen, ob man vom AG steuerfreie Zuschüsse zur Krankenkasse bekommt.
    Mir war bislang nicht bewusst, dass ich das bekomme
    Das Finanzamt besteht aber drauf, dass sowohl ich (Steuerklasse 3, Hauptverdiener) als auch meine Frau (400 Euro Job) dies erhalten.
    Das mag richtig sein, aber ich würde gerne wissen, woran ich das erkennen kann, dass dies richtig ist. Kann man das an Hand der Lohnsteuerbescheinigung einsehen?
    Warum muss ich für meine Frau hier auch Ja ankreuzen?

    Danke
    Grüße
    F.

    #2
    AW: Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

    Man erkennt es daran, dass man ungefähr aus Gesellschaftskunde 9. Klasse weiß, dass ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (etwa) die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Und wenn der Ehepartner über die Familienversicherung der GKV kostenlos mitversichert ist, gilt das Ja auch für diesen.

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      #3
      AW: Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

      Wenn die Frage ist, woran man das an der Lohnsteuerbescheinigung erkennen kann:

      Bei freiwillig gesetzlich oder privat versicherten Arbeitnehmern ganz einfach, weil die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse ausgewiesen werden.
      Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern erkennt man es nicht so einfach, hier tauchen nur die AN-Beiträge zur Krankenversicherung auf. Allerdings betragen diese circa 8 Prozent des Bruttolohns, während der Beitragssatz zur Krankenversicherung etwa 15 Prozent beträgt. Das, was da fehlt, muss anscheinend jemand anderes bezahlen, und das ist der Arbeitgeber.
      Ansonsten sind die Ausfüllhinweise zu den Formularen sprachlich zwar etwas spröde, aber besser als ihr Ruf.

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        #4
        AW: Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

        Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
        Wenn die Frage ist, woran man das an der Lohnsteuerbescheinigung erkennen kann:

        Bei freiwillig gesetzlich oder privat versicherten Arbeitnehmern ganz einfach, weil die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse ausgewiesen werden.
        Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern erkennt man es nicht so einfach, hier tauchen nur die AN-Beiträge zur Krankenversicherung auf. Allerdings betragen diese circa 8 Prozent des Bruttolohns, während der Beitragssatz zur Krankenversicherung etwa 15 Prozent beträgt. Das, was da fehlt, muss anscheinend jemand anderes bezahlen, und das ist der Arbeitgeber.
        Ansonsten sind die Ausfüllhinweise zu den Formularen sprachlich zwar etwas spröde, aber besser als ihr Ruf.
        Der Arbeitgeberzuschuss ist klar. Aber "steuerfrei" geht daraus nicht hervor. Da die Zeile mit den steuerfreien AG Zuschüssen (wie bei freiwillig Pflichtversicherte oder privat Versicherten) leer ist, könnte man glauben, dass es auch keinen steuerfreien Zuschuss gab. Vielleicht muss die Gehirnregion, welche für logisches Denken zuständig ist, auf Stand der 9. Klasse bleiben, um das logisch zu finden.

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          #5
          AW: Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

          da der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen direkt vom Arbeitgeber an den Sozialversicherungstraeger gezahlt wird, unterliegt er nicht dem lohnsteuerabzug. dieser teil wird ja gerade nicht aus dem brutto gezahlt, sondern zusaetzlich zum brutto, ohne das der Arbeitnehmer davon steuern abfuehren muss. mithin ist dieser zuschuss also steuerfrei.

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            #6
            AW: Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung

            Ok, Danke für eure Antworten!

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