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Haushaltshilfe - Kinderbetreuung - Hilfe!

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    Haushaltshilfe - Kinderbetreuung - Hilfe!

    Ich brauche Euere Hilfe. Im letzten Jahr habe ich einer Nachbarin, die wegen einer Erkrankung längere Zeit in Behandlung war, ausgeholfen. Ihren 10jährigen Sohn (Freund von meinem Freund) habe ich bei mir zu Hause stundenweise regelmässig betreut. Die Kosten dafür hat sie teilweise von der Krankenkasse erstattet bekommen, ein Teil musste sie selber zahlen. Ich habe also Geld dafür bekommen.
    Muss ich dieses Geld bei der Steuer als Einnahme angeben (Anlage G)? Und wenn ja, kann ich da etwaige Verpflegungskosten, die ich hatte als Kosten entgegensetzen?

    Wenn ja, wo trage ich diese Kosten ein? Finde nichts keine passende Rubrik in der Anlage G.

    Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

    #2
    AW: Haushaltshilfe - Kinderbetreuung - Hilfe!

    ja, natürlich muss das in die Steuererklärung!

    Anlage G ist richtig. Die Einkünfte kommen in die erste Zeile.

    Einnahmen minus Ausgaben = Einkünfte.
    Mehr dazu erklärt der Steuerberater deines Vertrauens.
    Mfg

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      #3
      AW: Haushaltshilfe - Kinderbetreuung - Hilfe!

      Zitat von Richiefan Beitrag anzeigen
      Ich brauche Euere Hilfe. Im letzten Jahr habe ich einer Nachbarin, die wegen einer Erkrankung längere Zeit in Behandlung war, ausgeholfen. Ihren 10jährigen Sohn (Freund von meinem Freund) habe ich bei mir zu Hause stundenweise regelmässig betreut. Die Kosten dafür hat sie teilweise von der Krankenkasse erstattet bekommen, ein Teil musste sie selber zahlen. Ich habe also Geld dafür bekommen.
      Muss ich dieses Geld bei der Steuer als Einnahme angeben (Anlage G)? Und wenn ja, kann ich da etwaige Verpflegungskosten, die ich hatte als Kosten entgegensetzen?

      Wenn ja, wo trage ich diese Kosten ein? Finde nichts keine passende Rubrik in der Anlage G.

      Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

      Hallo,

      Elster-Tester hat es Ihnen richtig erklärt.

      Meine ergänzende Frage: Haben Sie ein Gewerbe finanzamtlich angemeldet?
      In Anlage G werden Erklärungen von Stpfl. gemacht, welche Einkünfte oder
      Verluste aus einem Gewerbebetrieb zu erklären haben.

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