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Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2: was tun bei Krankenkassenwechsel

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    Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2: was tun bei Krankenkassenwechsel

    Hallo Forenmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2.

    2013 habe ich unterjährig die (gesetzliche) Krankenkasse gewechselt. Die alte Krankenkasse hat mir ein Schreiben zukommen lassen, dass ich der Steuererklärung beifügen soll, eine "Finanzamtsbescheinigung". Hierin werden die geleisteten Zahlungen im Kalenderjahr 2013 ausgewiesen.

    Muss ich da noch etwas anderes tun, als dieses Schreiben meiner Steuererklärung beizufügen? Die Beiträge zu Krankenversicherungen in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2 habe ich ja von der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

    Vielen Dank für Antworten.

    Beste Grüße
    Scholtes

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2: was tun bei Krankenkassenwechsel

    Zitat von Scholtes Beitrag anzeigen
    Hallo Forenmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2.

    2013 habe ich unterjährig die (gesetzliche) Krankenkasse gewechselt. Die alte Krankenkasse hat mir ein Schreiben zukommen lassen, dass ich der Steuererklärung beifügen soll, eine "Finanzamtsbescheinigung". Hierin werden die geleisteten Zahlungen im Kalenderjahr 2013 ausgewiesen.

    Muss ich da noch etwas anderes tun, als dieses Schreiben meiner Steuererklärung beizufügen? Die Beiträge zu Krankenversicherungen in Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2 habe ich ja von der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

    Vielen Dank für Antworten.

    Beste Grüße
    Scholtes

    Hallo,

    bei ~ Elias Elster ~ können Sie erfahren, welche Belege das Finanzamt verlangt,
    wenn Sie das Stichwort ~~~~~~~~~ Belege ~~~~~~~~~ in der Eingabezeile
    bei Elias Elster eingeben.

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2: was tun bei Krankenkassenwechsel

      Danke für die schnelle Auskunft.

      Das Formular wird dort nicht erwähnt (obwohl auf dem Schreiben selbst vermerkt ist, dass es übersendet werden soll), ich sende es sicherheitshalber dennoch mit.

      Beste Grüße
      Scholtes

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2: was tun bei Krankenkassenwechsel

        Hallo @ Scholtes,


        ich habe für Sie noch eine Information:

        Belegvorlage nur auf Anforderung bei Einkommensteuererklärung

        Bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2003 über ELSTER müssen Belege, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur auf Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden. Diese Unterlagen müssen allerdings bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden. Sie müssen dem Finanzamt auf Verlangen vorgelegt werden. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen (zum Beispiel bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers).
        Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2008 – Belegvorlage ab Veranlagungszeitraum 2011

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          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2: was tun bei Krankenkassenwechsel

          Ok, vielen Dank für Ihre erneute Antwort.

          Beste Grüße
          Scholtes

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